
Joachim Paul
Foto: AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die Klage des AfD-Politikers Joachim Paul zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen an das Verwaltungsgericht Koblenz verwiesen. Grund ist die fehlende örtliche Zuständigkeit.
Paul hatte gegen seine Nichtzulassung zur OB-Wahl geklagt [1]. Nach Eingang der Klagebegründung Ende März und der Anhörung der Beteiligten entschied das Gericht am 22. April, dass nicht Neustadt, sondern Koblenz zuständig ist.
Ausschlaggebend ist, dass der angefochtene Bescheid von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) mit Sitz in Trier erlassen wurde. Deren Zuständigkeit erstreckt sich auf ganz Rheinland-Pfalz. In solchen Fällen ist laut Verwaltungsgerichtsordnung das Gericht am Wohnsitz des Klägers zuständig.
Da Paul nach eigenen Angaben in Koblenz wohnt, muss nun das dortige Verwaltungsgericht über die Klage entscheiden.
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