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Neustadter Stadtrat am 17. Dezember: Beitritt zu Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“

Das Neustadter Rathaus. Foto: Rolf Schädler [1]

Das Neustadter Rathaus.
Foto: Rolf Schädler

Neustadt. Der Stadtrat hat auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz beschlossen, die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zu unterzeichnen und dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. beizutreten. Der Mitgliedsbeitrag liegt bei 300 Euro jährlich.

Mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort kommt den Kommunen beim Schutz der biologischen Vielfalt eine herausragende Rolle zu, welche sich zunehmend auch in der politischen und öffentlichen Wahrnehmung niederschlägt, so die Begründung.

Vorbildliche und innovative Maßnahmen zum Schutz der Vielfalt wurden bereits in vielen Kommunen umgesetzt. Das Bündnis arbeitet diese Maßnahmen und die dabei gemachten Erfahrungen auf und macht sie den Kommunen zugänglich.

Im Rahmen unterschiedlicher Veröffentlichungen werden Best-Practice-Beispiele und wichtige Förderhinweise für die Kommunen präsentiert, durch Workshops Verwaltungsmitarbeiter geschult und durch die gemeinsame inhaltliche Arbeit können wertvolle Kontakte zu anderen Kommunen geknüpft werden.

Angesichts der enormen Herausforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt, welche auch von der Stadt Neustadt an der Weinstraße zu bewältigen sind, ist die Stadtverwaltung auf Grundlage der Leistungsbeschreibung des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. zu dem Schluss gekommen, dass ein Bündnisbeitritt einen erheblichen Mehrwert für die Stadt bedeuten würde.

Manfred-Vetter-Straße

Zudem beschloss das Gremium, die Straße „Bachgängel“ in „Manfred-Vetter-Straße“ umzubenennen. Vetter wurde in Neustadt an der Weinstraße geboren und verstarb am 12. März 2014 nach langer Krankheit.

In seiner Geburtsstadt hat Manfred Vetter als Bauherr überwiegend in historischen und denkmalgeschützten Anwesen Großes geleistet. Anfänglich restaurierte er sein Elternhaus in der Rathausstraße, später kamen weitere Objekte hinzu.

Seine bedeutsamsten Maßnahmen waren die Sanierung des überwiegend gastronomisch genutzten Anwesens am Marktplatz bzw. in der Metzgergasse und das Otto-Dill-Museum (Eröffnung 2002), in dem Vetter seine umfangreiche Sammlung der Werke des Pfälzer Malers Otto Dill der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Die Umbenennung ist eine Anerkennung für seine Leistungen.

Sie betrifft lediglich zwei Adressen, nämlich das Otto-Dill-Museum selbst, sowie die Liegenschaft mit der aktuellen Lagebezeichnung „Bachgängel 1-3“, das ehemalige Hertiegebäude. Die Vertreter des Otto-Dill-Museums bzw. der Manfred-Vetter-Stiftung unterstützen das Vorhaben selbstredend.

Flächennutzungsplan

Abgestimmt wurde auch über eine Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „In den Oberwiesen“ in Mußbach. Sie soll zwei Dinge ermöglichen: die Erweiterung des Weinbaubetriebs „Fritz Völcker´sche Gutsverwaltung“ sowie eine Renaturierung des Mußbachs.

Nochmals berichtigt wurde darüber hinaus der Flächennutzungsplan für das Sondergebiet „Einzelhandel Martin-Luther-Straße“. Der Grund in diesem Fall: Durch den Abriss des Brauhauses wird der neue Lidl-Markt weiter nach Osten geschoben und die ursprüngliche traufständige in eine giebelständige Bauweise geändert. Es handelt sich um eine zu ändernde Fläche von 0,3 Hektar.

Verkehrskonzept

Nach Vorberatung im Bauausschuss und im Innenstadtbeirat bestätigte der Stadtrat das Verkehrskonzept „Winzinger Spange“. Es soll als Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit ISIM, LBM und DB Netze zur Erlangung einer Kreuzungsvereinbarung dienen, welche die Beseitigung des Bahnübergangs in der Speyerdorfer Straße und entsprechende Ersatzmaßnahmen für Fußgänger, Radfahrer und den Verkehr beinhaltet.

Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, eine europaweite Vergabe der Verkehrsanlagenplanung vorzubereiten.

Der sogenannte „Winzinger Knoten“ (Kreuzung von Stiftstraße, Winzinger Straße und B 39/Landauer Straße) stellt durch seine Verkehrsüberlastung und unzureichende Radverkehrsfreundlichkeit einen Hemmschuh in der Erreichbarkeit der Innenstadt von Osten bzw. Südosten und in der zügigen Verkehrsabwicklung der B 39 dar.

Hauptursache der Verkehrsbehinderungen ist der unkoordiniert und häufig schließende Bahnübergang. In Verbindung dazu sind erhebliche Rückstaueffekte auf dem Linksabbieger der B 39 in die Speyerdorfer Straße hinein – immerhin rund 4.000 Fahrzeuge pro Tag – zu verzeichnen.

Gedacht ist an eine neue Straßenverbindung zwischen Speyerdorfer Straße und eine neuen Kreuzung mit der Winzinger Straße und der Spitalbachstraße; straßenbegleitend Fuß-/Radwege. Zudem soll die Eisenbahnbrücke in der Winzinger Straße verbreitert werden.

Arbeitsgelegenheiten

Der Stadtrat folgte der Empfehlung des Hauptausschusses für die Fortführung der Trägertätigkeit für so genannte Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d Satz 2 SGB II in 2016 mit 20 Teilnehmern (1-Euro-Jobber). Durch die Arbeitsgelegenheiten sollen erwerbsfähige Hilfeempfänger an den Arbeitsmarkt herangeführt, die Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder deren Abbau verlangsamt, Vermittlungshemmnisse abgebaut und Tagesstrukturen geschaffen werden.

Weitere Ziele sind die Überprüfung der Arbeitsbereitschaft sowie die Bekämpfung von Missbrauchsfällen.

Der Stadt entstehen dabei Kosten von insgesamt 127.000 Euro (Personal, Fuhrpark, Arbeitskleidung), das Jobcenter steuert 9.000 Euro bei. Dem Eigenanteil steht der wirtschaftliche Nutzen gegenüber, heißt es zur Begründung.

Die Arbeitsleistung verbessert die Sauberkeit im Stadtgebiet und in den Einrichtungen (Schulen, Kitas), unterstützt Tätigkeiten im Bereich Asyl und trägt dazu bei, den Kreis der Leistungsbezieher gegenüber Arbeitsverweigerern zu begrenzen.

Damit mindern sich städtische Kosten für die kommunalen Leistungen des Jobcenters und es wirkt sich mittel- bis langfristig auf die Kosten der Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung aus.

Geld für Flüchtlingsunterkunft in der Europastraße

Das Gremium stellte überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro für die Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der Europastraße zur Verfügung. Derzeit leben dort 34 Personen, die Unterkunft in Containerbauweise soll kurzfristig so erweitert werden, dass 146 Leute Platz finden. Das neue Geld soll für die Umrüstung der Container auf Gasheizungen verwendet werden, was die Betriebskosten pro Jahr um rund 50.000 Euro reduzieren soll.

Vergnügungssteuer, Abfall, Grundsteuer

Zugestimmt wurde der Änderung der Vergnügungssteuer und des Hebesatzes der Grundsteuer B. Demnach werden der Steuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Vergnügungssteuer) von 12 Prozent des Einspielergebnisses auf 16 Prozent und der Mindeststeuersatz in Spielhallen von 25 auf 50 Euro und in Gaststätten von 10 auf 20 Euro erhöht.

Durch die Anpassungen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 Mehreinnahmen in Höhe von rund 150.000 Euro erwartet (aktueller Haushaltsansatz 550.000 Euro). In Neustadt an der Weinstraße sind derzeit 219 Geldspielautomaten gemeldet, 88 in Gaststätten und 131 in den 12 Spielhallen.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B, der zuletzt zum 1. Januar 2013 angehoben wurde, wird künftig 450 v.H. statt 400 v.H. betragen.

Zugestimmt hat das Gremium zudem der Neufassung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung. Hintergrund ist folgender: Die vom Gesetzgeber geforderte Bioabfallerfassungskonzeption wurde in die ab dem 1. Januar 2016 geltenden Abfallwirtschaftssatzung eingearbeitet.

Ein wesentlicher Punkt ist die Verringerung des Restabfallvolumens und parallel hierzu die Einführung der Biotonne in den Größen von 35 bis 240 Liter mit zweiwöchentlicher- oder wöchentlicher (im Sommer) Abfuhr. Die Sammlung und der Transport des in Neustadt anfallenden Bioabfalls wurden 2015 ausgeschrieben. Weiterhin sind Kosten für die Anschaffung der Abfallgefäße oder zusätzliches Personal angefallen.

Veränderungen im Bereich des Restabfalls ergeben sich aus der zu erwartenden geringeren Abfallmenge, weil sich diese in die Bioabfalltonne verlagert.

Ein 40 Liter Bioabfallgefäß beziehungsweise 40 Liter Restabfallgefäß kostet ab 1.Januar 2016 jeweils 5,50 Euro im Monat (66 Euro/Jahr).

Zum Vergleich:

Die Gebühr für die 80 Liter Restabfalltonne betrug bisher 132 Euro. Dies entspricht in der Summe den beiden 40 Liter Tonnen für Rest- und Bioabfall.

Die Gebührenveränderung ergibt sich somit durch die Erhöhung des vorzuhaltenden Mindestabfallvolumens von 60 Liter auf zwei mal 40 Liter (= 80 Liter) pro Haushalt.

Eigenkompostierer haben die Möglichkeit, ein Bioabfallgefäß mit 35 Liter (kleinste Gefäßgröße, welche auf dem Markt verfügbar ist) zu wählen, weil diese durch die Verwertung von Bioabfällen ein geringeres Bioabfallaufkommen zu erwarten haben.

Ergänzend kommt hinzu, dass für die Eigenkompostierer ein reduzierter Literpreis von 0,10 Euro berücksichtigt wurde (3,50 Euro/Monat).

Wer bisher eine 80 Liter Restabfalltonne benutzte und umstellt, muss zukünftig nur noch 108 Euro Abfallgebühren pro Jahr bezahlen und hat eine Gebührenersparnis von 24 Euro.

Beim Vergleich der vorzuhaltenden Mindestvolumen ergibt sich eine Erhöhung von 98,40 Euro (60 Liter) auf 132 Euro (je 40 Liter für Bio- und Restabfall).

Beim Eigenkompostierer ergibt sich eine Erhöhung von 79,20 Euro (40 Liter Restabfall) auf 108 Euro (40 Liter Restabfall und 35 Liter Bioabfall).

Eine Änderung der Satzung gab es auch für die Friedhofsgebühren. In diesem Fall lautet der Grund: Die neue Bestattungsform „Urnenbeisetzung in Stelen“ wurde zwar bei der Änderung 2014 berücksichtigt, aber zu diesem Zeitpunkt waren weder die Beschaffungskosten für die Stelen, noch die Kosten für die erforderlichen Bauarbeiten auf den insgesamt zehn Friedhöfen bekannt. Dies wurde nun entsprechend nachgeholt. Eine Urnengrabstätte in einer Stele wird demnach 2.3050 Euro kosten.

Bezüglich des Haushalts 2016 wurden verschiedene Anträge eingereicht:

Die FWG hatte einen Antrag für eine „Zentralstelle zur Koordination von Wirtschaft und Verwaltung“ gestellt. Sie soll der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft WEG zugeordnet werden. In der Begründung heißt es unter anderem: Nach Bekanntwerden der erneuten Schlussposition der Stadt in der Standortbewertung der IHK Pfalz wurden viele Gespräche mit ortsansässigen Unternehmen zu den möglichen Ursachen geführt.

Die über alle Branchen hinweg meistgenannten, wichtigsten Gründe dafür waren die unzureichende Betreuung der Gewerbetreibenden seitens der Verwaltung und der große Zuständigkeitswirrwarr. Oberbürgermeister Hans Georg Löffler führte aus, dass eine Neueinstellung beabsichtigt sei, aber nicht in der beantragten Form. Die Analyse seitens der WEG laufe, danach werde die Geschäftsführerin ein sinnvolles Anforderungsprofil zuschneiden. Der Antrag wurde deshalb mehrheitlich abgelehnt.

Geschwindigkeitsüberwachung

SPD und FWG-Fraktion hatten zusammen einen Antrag dahingehend gestellt, dass bei der Landesregierung die Übertragung der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung auf die Stadt beantragt werden soll. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit. Derzeit ist die Polizei für den fließenden Verkehr verantwortlich.

Die Stadt Neustadt erziele damit nicht nur objektiv ein Mehr an Verkehrssicherheit, sondern erfülle so auch einen von vielen Bürgern zunehmend formulierten Wunsch, Geschwindigkeitsregeln nicht nur anzuordnen, sondern deren Einhaltung auch zu kontrollieren und Regelverletzungen zu sanktionieren, argumentierten SPD und FWG.

Stattdessen stimmte das Gremium mit den Stimmen der Koalition der Anschaffung von mobilen Geschwindigkeitsmesstafeln zu, insgesamt sollen sechs Anlagen bestellt werden. Sie sollen flächendeckend in der Innenstadt und den Weindörfern aufgestellt werden.

Die FWG beantragte zudem die Erneuerung des Festplatzes in Geinsheim und wollte dafür 150.000 Euro im Haushalt 2016 vorsehen lassen. Damit sollten Belag und Begrünung sowie die Parkplätze neu eingezeichnet werden. Der Antrag fand keine Mehrheit, da es übliche Praxis ist, dass solche Vorhaben zunächst im Ortsbeirat beraten und beschlossen werden.

Kulturvereine und Sportförderung

Desweiteren wünschte sich die FWG den Zuschuss für kulturschaffende Vereine analog der Zuschüsse für Sportvereine um zehn Prozent aufzustocken. Bislang sei es üblich gewesen, die Zuwendungen für das Ehrenamt in Sport und Kultur synchron zu behandeln.

Die FWG begrüße die Erhöhung der Sportfördermittel in Anbetracht gestiegener Kosten und wachsender sozialer Aufgaben (z.B. Flüchtlinge), in denen auch Sportvereine eine wichtige Aufgabe haben. Für die Kultur gelte das aber mindestens im selben Maß. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Mandelbaumbestandserweiterung

Ein weiterer FWG-Antrag drehte sich um die Erneuerung beziehungsweise Erweiterung des Mandelbaumbestandes in der Martin-Luther-Straße zwischen der Mußbacher Landstraße und Konrad-Adenauer-Straße.

Dafür sollen 15.000 Euro bereitgestellt werden. Der besagte Streckenabschnitt sei eine bedeutende Verbindungsachse und ein Eingangtor zur Stadt. Viele Bäume und Sträucher seien in einem erneuerungsbedürftigen Zustand.

Der Antrag habe sich erledigt, so Oberbürgermeister Löffler, da zum einen bereits geprüft wurde, welche Leitungen entlang der Straße verlegt sind, um neue Bäume pflanzen zu können und zum anderen schon Mittel im Haushalt bereitstünden. Klar sei auch, dass keine Mandelbäume gepflanzt werden, da sie an dieser Stelle als Straßenbäume ungeeignet sind.

Integrationsstruktur

Die Koalitionsparteien DCU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beantragten die Unterstützung des Vereins für Bildung und Integration mit einem jährlichen Zuschuss von 6.000 Euro. Begründung: Das vielfältige Angebot, dass der Verein schwerpunktmäßig für Migranten leiste, sei ein unverzichtbarer Bestandteil in der Integrationsstruktur der Stadt. Er zeichne sich insbesondere durch Niedrigschwelligkeit aus.

Gerade mit Blick auf die Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingssituation und der Notwendigkeit, integrative Angebote vor Ort in breiter Struktur auszubauen, mache es zwingend sinnvoll, die finanzielle Basis des Vereines sicherzustellen.

Die Stadt erkenne durch den Einstieg in die Regelfinanzierung im Rahmen einer Minijob-Kraft den herausragenden Beitrag des Vereins, dessen Arbeit sich maßgeblich auf das außergewöhnliche, auch private Engagement der Beauftragten für Migration und Integration, Eresvinda Lopez-Herreros, und zahlreicher ehrenamtlicher Kräfte stützt, an. Der Antrag fand eine Mehrheit.

Ein gemeinsamer Antrag wurde zudem bezüglich der Unterrichtung von Flüchtlingen in der BBS eingereicht. Um Jugendliche und junge Erwachsene mit Flüchtlingsgeschichte in Ausbildung oder Arbeit zu bringen, bedürfe es unter anderem niederschwelliger Sprach- und Bildungsangebote mit einem hohen Bezug zur Alltagspraxis, damit sie hier schnell Fuß fassen können, steht in der Begründung. Zahlreiche Flüchtlinge bewegten sich allerdings in einem Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Einer Altersgruppe, die aus der allgemeinen Schulpflicht bis 18 Jahren heraus fällt.

Gerade der Besuch einer Berufsbildenden Schule würde dieser Altersgruppe eine berufliche Grundqualifizierung ermöglichen.

Mit der Einrichtung solcher Klassen würde eine Brücke zwischen auslaufender Schulpflicht und dem Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt gebaut. Dies sei im Übrigen auch eine Forderung der Rheinlandpfälzischen Industrie- und Handelskammer. Der Antrag muss nun beim Land gestellt werden. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Eh da-Fläche

Bündnis 90/Die Grünen beantragten, so genannte „Eh da“-Flächen auf Neustadter Gemarkung zu erfassen. Dabei handelt es sich um meist kleinräumige, nicht gezielt landwirtschaftlich oder für Zwecke des Naturschutzes genutzte Flächen wie Wegböschungen, Straßenränder, Autobahn- oder Bahndämme, Gemeindeflächen in Ortschaften, Dämme entlang von Gewässern, etc. Damit sollen Möglichkeiten einer ökologischen Aufwertung aufgezeigt werden.

Dies geschieht ausdrücklich mit dem Ziel, solche Maßnahmen dem Ökokonto der Stadt gutzuschreiben. Die Untersuchungen wollen durch das Institut für Agrarökologie durchgeführt werden und 11.000 Euro kosten. Fördermöglichkeiten werden geprüft. Der Antrag fand eine Mehrheit. (stadt-neustadt)

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