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Neustadter Ordnungsbehörde stellt unerlaubte Schönheitsinjektionen fest

Symbolbild Quelle: pixabay.com [1]

Neustadt. Die Ordnungsbehörde der Stadt Neustadt wurde durch eine Anzeige auf mögliche unerlaubte Injektionen von Botox, Hyaluronsäure und anderen Substanzen zur Faltenbehandlung und Lippenauffüllung in einem Sonnenstudio und einem Kosmetikstudio aufmerksam.

Solche Behandlungen dürfen in Deutschland nur von approbierten Ärzten oder unter bestimmten Voraussetzungen von Heilpraktikern durchgeführt werden. Daraufhin wurden Kontrollen eingeleitet. Bei einer Kontrolle Anfang Dezember wurden entsprechende Behandlungen festgestellt.

Die durchführende Person verfügte weder über eine ärztliche Approbation noch über eine Erlaubnis als Heilpraktikerin. Zudem wurden Substanzen verwendet, die aus dem Ausland bezogen worden waren, ohne dass erforderliche Nachweise oder Zulassungen vorgelegt werden konnten. Eine ärztliche Verordnung für Botox lag ebenfalls nicht vor. Dies könnte Verstöße gegen arzneimittel- und heilkunderechtliche Vorschriften darstellen.

Aufgrund von Verstößen gegen gewerbe- und hygienerechtliche Vorschriften sowie des Verdachts auf Straftatbestände wurde die Polizei hinzugezogen. Die Polizei sicherte Beweismittel für ein mögliches Strafverfahren. Ästhetische Injektionen mit Botox oder Hyaluronsäure gelten als medizinische Eingriffe, die fachliche Kenntnisse erfordern. Bei Durchführung durch nicht qualifizierte Personen können Gesundheitsrisiken bestehen, darunter:

– Infektionen durch unzureichende Hygiene oder kontaminierte Produkte
– Gewebeschäden, allergische Reaktionen oder Abszesse
– Gefäßverschlüsse mit möglichen Durchblutungsstörungen oder dauerhaften Schäden
-Fehl- oder Überdosierungen mit unnatürlichen Ergebnissen oder Funktionsbeeinträchtigungen

Für den Bezug von Botox ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Fehlt diese, können die Präparate ungeprüft oder nicht zugelassen sein. Verbraucher werden aufgefordert, Angebote für ästhetische Injektionen kritisch zu prüfen.

Empfohlen wird:

-Behandlungen nur von approbierten Ärzten oder berechtigten Heilpraktikern durchführen zu lassen
-Sich vorab über Qualifikationen, Zulassungen und Produkte zu informieren
-Bei Angeboten in Kosmetikstudios, Sonnenstudios, Fitnessstudios oder ähnlichen Einrichtungen vorsichtig zu sein
-Bei ungewöhnlich günstigen Preisen (z. B. „Botox-Days“) besondere Vorsicht walten zu lassen

Die strafrechtlichen Ermittlungen führt die Polizeiinspektion Neustadt durch.

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