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Neustadter Hauptausschuss: Orthopädische Fachklinik als Asylantenheim

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Die Neustadter Stiftskirche, Wahrzeichen der Stadt.
Foto: Ahme

Neustadt. Mit der Vorberatung von zwei Satzungen, der Anmietung der ehemaligen Orthopädischen Fachklinik Haardt als vorübergehende Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber sowie verschiedenen Auftragsvergaben hat sich der Neustadter Hauptausschuss befasst.

Änderung Besteuerung von Geldspielautomaten

Eine Änderung bei der Besteuerung von Geldspielautomaten soll zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 230.000 € führen. Hierzu ist eine Anpassung der Vergnügungssteuersatzung, die der Hauptausschuss dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen hat, erforderlich. Aktuell werden in Neustadt die sogenannten Glücksspielautomaten nach einem Höchstsatz besteuert und nicht nach dem tatsächlichen Einspielergebnis. Mit der Streichung dieses Höchststeuersatzes wird zukünftig ausschließlich der Reingewinn, der mit den Geldspielautomaten erzielt wird, als Grundlage für die Ermittlung der Vergnügungssteuer herangezogen.

Diese Regelung entspricht der üblichen Praxis auch anderer Vergnügungssteuer erhebenden Städte. Die Änderung soll – ein entsprechender Beschluss des Stadtrates am kommenden Dienstag vorausgesetzt – zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Erneuerung der Sondernutzungssatzung

Beschließen soll der Rat auf Empfehlung des Hauptausschusses auch eine neue Sondernutzungssatzung. Die bestehende Satzung stammt aus dem Jahr 1986 und bedarf, trotz einiger zwischenzeitlicher Änderungen, der grundlegenden Erneuerung.

Bei den Gebühren ist eine Anpassung nach oben – im Schnitt um 25 % – vorgesehen. Trotz dieser Gebührenerhöhung bewegen wir uns aber immer noch im Rahmen der umliegenden Städte. Die Anpassung nach oben ist notwendig, da die jahrelang unveränderten Sätze inflationsbedingt faktisch eine Gebührenreduzierung bedeuten, was nicht zuletzt hinsichtlich der angespannten Haushaltssituation der Stadt nicht hinnehmbar erscheint.

Orthopädische Fachklinik als Asylantenheim-Zuweisungen mehr als verdoppelt

Zugestimmt hat der Ausschuss, dass die Verwaltung zunächst auf die Dauer eines Jahres ab dem 1. Januar 2014 die ehemalige Orthopädische Fachklinik auf der Haardt anmietet.

Der Stadt obliegt es als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung, Asylbegehrende, abgelehnte Asylbewerber, Asylberechtigte sowie Personen, denen eine Aufenthaltsgewährung erteilt wurde, aufzunehmen und unterzubringen. In der Regel geschieht dies in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften. Die Stadt hat hierfür ein Gebäude in der Amalienstraße 19 von der WBG angemietet und dort Plätze für maximal 30 Personen eingerichtet.

In den letzten Jahren reichte die Kapazität dieser Unterkunft aus, jedoch haben sich die Zuweisungen in diesem Jahr mehr als verdoppelt, so dass zusätzliche Unterkünfte dringend erforderlich sind. Die Gemeinschaftsunterkunft ist aktuell voll belegt, sämtliche zusätzlich für diesen Personenkreis angemieteten Wohnungen sind vergeben. Trotz umfangreicher Bemühungen der Verwaltung konnten bisher keine weiteren finanzierbaren und kurzfristig zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden. Auf längere Sicht könnten Unterkünfte im Bereich der Weststadt geschaffen werden.

Allerdings setzt dies den Ankauf bzw. die Anmietung und den Umbau von Gebäuden voraus, was mindestens ein Jahr an Zeit erfordert. Ferner ist die bestehende Gemeinschaftsunterkunft selbst dringend renovierungsbedürftig. Für diesen Übergangszeitraum benötigt die Verwaltung somit dringend Wohnraum, besonders weitere Kapazitäten in einer Gemeinschaftsunterkunft.

Leichenboxen ausbauen

In der Aussegnungshalle auf dem Hauptfriedhof sind die bestehenden Leichenboxen auszubauen und eine neue, den heutigen Anforderungen entsprechende befahrbare Leichenkühlzelle einzubauen. Den Auftrag mit einem Wert von rund 27.500 € erhielt eine Fachfirma aus Ellwangen. Sie war in der beschränkten Ausschreibung die günstigste Bieterin.

Tiefbauarbeiten Schienenhaltepunkt Neustadt-Süd

Am gerade eröffneten neuen Schienenhaltepunkt „Neustadt-Süd“ sind noch Tiefbau-, Beton-, Pflaster und Asphaltarbeiten für den Neubau der P+R / B+R – Anlage notwendig. Sie kosten rund 232.000 €. Preisgünstigste Anbieterin in der öffentlichen Ausschreibung war eine Firma aus Edenkoben.

Sanierungsbedürftige Treppe

Die Außentreppe, die den Kastanienweg mit dem Waldweg zum Leibniz-Gymnasium verbindet, ist marode und sanierungsbedürftig. Hierzu wurde bereits im Juli eine Neustadter Baufirma beauftragt. Nach Beginn der Bauarbeiten am 7. November dieses Jahres stellte sich heraus, dass der Untergrund unter der Treppe nicht den erforderlichen Halt hergibt. Deshalb sind weitere umfangreiche Arbeiten notwendig.

Hierfür werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 27.500 € benötigt. Die Neustadter Baufirma, die den Erstauftrag erhalten hat, bekommt laut Beschluss des Hauptausschusses auch diesen Folgeauftrag.

Ausbau der Hauptstraße

Beschließen soll der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. November 2013 auch die Höhe des städtischen Anteils für den Ausbau der Hauptstraße zwischen der Schütt und der B 38.

Der Hauptausschuss hat auf Vorschlag der Verwaltung empfohlen, für die Verkehrsfläche, die Straßenbeleuchtung sowie die Straßenoberflächenentwässerung den Stadtanteil auf jeweils 45 % festzusetzen. Im Zuge der Umsetzung des Förderprogramms „Stadtumbau Innenstadt“ wird die Hauptstraße auf ihrer gesamten Länge ausgebaut.

Der erste Bauabschnitt, also die obere Hauptstraße, der im Jahr 2012 durchgeführt wurde, liegt im Sanierungsgebiet „Weststadt – Südliche Altstadt“. Seit diesem Jahr und bis einschließlich 2016 soll die Hauptstraße zwischen der Schütt und der B 38 in vier weiteren Bauabschnitten erneuert werden. Die Erneuerung umfasst auch die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage. Erneuert bzw. instandgesetzt werden dabei auch die Kanalleitungen und die Versorgungsleitungen. Für diese Maßnahmen sind von den Anliegern Ausbaubeiträge zu erheben.

Da die Hauptstraße von erhöhtem Durchgangsverkehr, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr frequentiert wird, ist mit der Übernahme von 45 % des beitragsfähigen Aufwandes durch die Stadt Neustadt an der Weinstraße dem öffentlichen Verkehrsaufkommen ausreichend Rechnung getragen. (Andreas Günther)

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