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Neustadt: Erneute Testkäufe nach dem Jugendschutzgesetz

Symbolbild: Pfalz-Express

Neustadt. In den vergangenen beiden Wochen fanden in Neustadt erneut Testkäufe mit einer minderjährigen Testkaufperson nach dem Jugendschutzgesetz statt.

Das Team, bestehend aus Mitarbeitern des Jugendamtes und des kommunalen Vollzugdienstes, kontrollierte mit der Testkaufperson an zwei Tagen insgesamt 15 Verkaufsstellen. Gekauft wurden branntweinhaltige Getränke und Zigaretten, deren Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich verboten ist.

Denn: „Nach wie vor gelangen Jugendliche viel zu einfach an Alkohol oder Tabakwaren“, sagt Sandra Zimmermann, Abteilungsleiterin Jugendarbeit.

So auch bei den Kontrollen in Neustadt: In neun der 15 Verkaufsstellen wurden Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt und die Waren an die jugendliche Person verkauft. Sechs Stellen verhielten sich richtig, kontrollierten die Altersangabe auf dem Personalausweis korrekt und verweigerten den Verkauf.

Die Verstöße werden nun zur Anzeige gebracht, es drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren.

„Die Bilanz ist nach wie vor überhaupt nicht zufriedenstellend, auch wenn sie besser ist als im Frühjahr, als wir eine Durchfallquote von 100 Prozent hatten. Wir müssen weiterhin und intensiv am Thema Jugendschutz arbeiten“, unterstreicht Zimmermann.

Im Laufe des nächsten Jahres sind weitere Testkaufaktionen geplant. Ziel des Jugendschutzgesetzes ist es unter anderem, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, die ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten beeinträchtigen können. Entsprechend sind auch die Abgabe und der Konsum von Alkohol und Tabak gesetzlich geregelt.

Bei Fragen rund um das Thema Jugendschutz stehen die Mitarbeiter des Jugendamtes und der Ordnungsbehörde gerne zur Verfügung: 06321/855-1622, jugendarbeit@neustadt.eu sowie 06321/855-0, ordnung@neustadt.eu.

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