
Foto: Pfalz-Express
Neustadt – Wer in der Innenstadt wohnt und ein besonders langes Auto besitzt, muss künftig tiefer in die Tasche greifen.
Der Stadtrat hat beschlossen, dass für Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als fünf Metern höhere Gebühren für den Bewohnerparkausweis gelten.
In der Zone 1 werden pro Jahr künftig 240 Euro fällig, in den Zonen 2 und 3 jeweils 120 Euro. Für Fahrzeuge unter fünf Metern Länge bleiben die bisherigen Gebühren bestehen – also 180 Euro in Zone 1 und 90 Euro in den anderen beiden Zonen. Laut Verwaltung fallen selbst große Familienwagen wie VW Passat, BMW X5 oder Audi A6 weiterhin in die günstigere Kategorie.
Für Fahrzeuge, die länger als 5,60 Meter sind, etwa Wohnmobile, wird künftig kein Bewohnerparkausweis mehr ausgestellt. Begründet wird dies damit, dass solche Fahrzeuge in der Regel nicht der täglichen Mobilität dienen, sondern der Freizeitgestaltung.
Mit der neuen Gebührenstruktur verfolgt die Stadt mehrere Ziele: Die Nutzung privater Stellflächen soll attraktiver werden, Fehlangaben bei der Antragstellung sollen reduziert und umweltfreundliche Mobilitätsformen gestärkt werden. Langfristig soll die Maßnahme zudem zur Entlastung der Innenstadt beitragen.
Außerdem werden Bewohnerparkausweise künftig nur noch für ein Jahr ausgestellt.
Die Neuregelung wurde durch neue rechtliche Vorgaben von Bund und Land ermöglicht. Sie fließt auch in das derzeit entstehende Parkraumbewirtschaftungskonzept ein. Derzeit gibt es in Neustadt 985 Bewohnerparkausweise, die ausschließlich für Flächen in der Innenstadt gelten.
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