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Neustadt an der Weinstraße für Konzept „Testen für alle“ gerüstet

Symbolbild: Pfalz-Express

Neustadt. Ab Montag, 8. März 2021, sollen in Rheinland-Pfalz alle Bürger – auch ohne Symptome – mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit haben, sich kostenlos testen zu lassen.

Oberbürgermeister Weigel begrüßt grundsätzlich das finanzielle Engagement von Bund und Ländern für diese neue Teststrategie.
„Ich vermisse aber eine klarere Darstellung, wie Testen und Öffnen verzahnt werden sollen. Da die geplanten und auch aus meiner Sicht wichtigen Lockerungen durch mehr Tests abgesichert werden sollen, erschließt sich mir noch nicht, wie das praktisch aussehen kann. Hier hoffe ich auf baldige Klärung“, so Oberbürgermeister Weigel.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße arbeitet im Verwaltungsstab COVID-19 und mit ihren starken Partnern vor Ort bereits seit geraumer Zeit an einem Konzept zur Umsetzung eines großflächigen Testangebots und kann daher zum Start der neuen Teststrategie allen Bürgern kostenlose
Testungen anbieten.

Diese finden an folgenden Standorten statt:

Testzentrum Speyerdorfer Straße

Beauftragt: Marienhaus Klinikum Hetzelstift
Speyerdorfer Straße 10, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon 06321 859-55555, Mail: testzentrum.new@marienhaus.de
Parkmöglichkeiten vor Ort
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
Samstag, Sonntag und Feiertage
07:00 – 18:00 Uhr
10:00 – 15:00 Uhr

Schnelltestzentrum Klemmhof

Beauftragt: Stadtverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)
Eingang Badstubengasse 8, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon 06321 855-1980; Mail: info@DRK-Neustadt.de
Zufahrt Parkhaus Laustergasse, 67433 Neustadt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
Samstag, Sonntag und Feiertage
08:00 – 18:00 Uhr
08:00 – 14:00 Uhr

Zum Start des Testangebotes ist keine Terminvereinbarung notwendig. Jeder getestete Bürger erhält eine schriftliche Bescheinigung über die Durchführung des Tests und dem Testergebnis.

Sollte ein Testergebnis „positiv“ ausfallen, so wird in den Testzentren direkt der notwendige Abstrich für den PCR-Test genommen und das Gesundheitsamt informiert. Die positiv getestete Person muss sich direkt in die häusliche Isolation begeben.

Mit der Entscheidung, ein zweites Testzentrum im Klemmhof und damit im Herzen der Stadt zu platzieren, hat man bereits an die mögliche Verknüpfung von Tests und Öffnungen im Sinne von Handel, Gastronomie sowie möglichen kulturellen Angeboten Rechnung getragen.

Oberbürgermeister Weigel betont, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße hier auch gerne als Pilotkommune vorangehen würde, wenn man seitens des Landes diese Möglichkeit eingeräumt bekommt.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist den Partnern DRK Stadtverband Neustadt und Marienhaus Klinikum Hetzelstift für die Unterstützung beim Aufbau der Testinfrastruktur und den täglichen Betrieb, der größtenteils ehrenamtlich geleistet wird, sehr dankbar.

In Neustadt bieten auch bereits die ersten Apotheken und Arztpraxen kostenlose Testungen an. Eine entsprechende Liste ist unter
https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/eden/org/facility/summary [1] veröffentlicht.

Zum Ausbau dieses Angebotes wird Oberbürgermeister Weigel auch selbst noch Gespräche mit den Apotheken und den niedergelassenen Ärzten führen.

Testungen für Besucher von Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Das bisherige Testangebot des DRK Stadtverband Neustadt im Testzentrum Speyerdorfer Straße wird ab Sonntag, 07. März 2021 in das
neue Schnelltestzentrum Klemmhof verlagert. Es gelten die obigen Öffnungszeiten.

Testung für Schulen / Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Schulbetrieb und bei der Kinderbetreuung in Einrichtungen hält Rheinland-Pfalz weiterhin an der großzügigen Regelung fest, wonach
sich Lehrer sowie Erzieher in einem Schnelltestzentrum beliebig oft testen lassen können.

Schüler sollen ab Anfang April 2021 ein Testangebot erhalten. Hierzu laufen seitens des Landes noch die Abstimmungen und Planungen. OB Weigel hat sich am Montag mit den Neustadter Grundschulleitungen darüber ausgetauscht, ob und wie ein früherer Start des Testangebots möglich ist. Hier wird zurzeit ebenfalls geprüft, welches Vor-
gehen seitens des Landes zulässig ist.

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