- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Neues Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Corona

Foto: dts Nachrichtenagentur

RPL – Entschädigungen für Verdienstausfälle aufgrund der Corona-Krise können ab sofort online beantragt werden.

„Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung übermittelt“, teilt Detlef Placzek, Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung mit.

Anträge stellen können Selbstständige und Arbeitgebende, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen. Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen ab sofort auf der Internetseite https://ifsg-online.de [1] zur Verfügung. Anträge können über dieselbe Internetseite gestellt werden.

Wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Entschädigung für seinen Verdienstausfall.

Seit dem 30. März 2020 gilt dies auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Neu ist, dass diese Entschädigung nun auch online beantragt werden kann.

Das Online-Verfahren wurde in enger Abstimmung mit neun weiteren Bundesländern unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat entwickelt und bereitgestellt. Rheinland-Pfalz hat sich diesem Projekt angeschlossen.

In Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die zuständige Behörde für Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz.

Weitere Informationen

https://ifsg-online.de [1]

https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/gesundheit/oeffentliches-gesundheitswesen/aufgaben-nach-dem-infektionsschutzgesetz/ [2]

Wichtiger Hinweis für Bürgerinnen und Bürger 

Überprüfen Sie immer die URL des Onlineantrags und nehmen Sie sich vor betrügerischen Websites in Acht. Weitere Tipps, wie Sie sich im Internet schützen können, finden Sie auch auf der Informationsseite des Bundesamts für Informationssicherheit (BSI): www.bsi.bund.de [3].

 

Print Friendly, PDF & Email [4]