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Neues Landesmediengesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft

Bild: FrankundFrei [1] / Pixabay [2]

Rheinland-Pfalz –  Zum 1. Januar 2026 ist in Rheinland-Pfalz das novellierte Landesmediengesetz (LMG) in Kraft getreten. Mit der Neuregelung werden unter anderem Vorgaben für die Medienregulierung an digitale Entwicklungen angepasst.

Nach Angaben der Medienanstalt Rheinland-Pfalz stärkt das Gesetz die staatsferne Medienaufsicht, fördert das ehrenamtliche Engagement in den Bürgermedien und regelt den Ausbau von Angeboten zur medialen Teilhabe. Zudem ist der Aufbau einer landesweiten Mediathek vorgesehen, in der Inhalte aus Rheinland-Pfalz gebündelt und digital abrufbar sein sollen.

Der Vorsitzende der Medienversammlung, Albrecht Bähr, erklärte, die Novelle räume der staatsfernen Medienaufsicht sowie den Offenen Kanälen eine zentrale Rolle ein und betone deren Bedeutung für lokale Öffentlichkeit und demokratische Meinungsbildung.

Der Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, Marc Jan Eumann, sagte, die Änderungen erleichterten es Verlagen, Rundfunkinhalte in ihr Angebot zu integrieren, und stärkten damit den Medienstandort Rheinland-Pfalz.

Darüber hinaus bringt das neue Landesmediengesetz Vereinfachungen bei Zulassungsverfahren sowie eine Ausweitung der Transparenzvorgaben für die Medienanstalt mit sich. Außerdem werden die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung erweitert.

Nach Mitteilung der Medienanstalt enthält die Novelle zudem Regelungen zur Sicherung journalistischer Sorgfaltspflichten und berücksichtigt die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz in der Medienbranche.

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