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Neuer Wahlgang zur Bundeskanzlerwahl eventuell am 9. Mai 2025

Konstituierende Sitzung des 21. Deutschen Bundestags am 25.03.2025.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin. Nachdem Friedrich Merz (CDU) im ersten Wahlgang am 6. Mai 2025 die erforderliche absolute Mehrheit von 316 Stimmen verfehlt hat, könnte am 9. Mai ein zweiter Wahlgang erfolgen.

Er erhielt 310 Ja-Stimmen, obwohl die Koalition aus CDU/CSU und SPD über 328 Mandate verfügt. Ein zweiter Wahlgang wurde ausgeschlossen, und die Fraktionen haben sich auf einen neuen Wahlgang geeinigt.

Gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes kann der Bundestag innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten Wahlgang beliebig viele Wahlgänge abhalten, um einen Kanzler mit absoluter Mehrheit zu wählen.

Sollte dies nicht gelingen, folgt ein finaler Wahlgang, in dem die relative Mehrheit ausreicht. In diesem Fall könnte der Bundespräsident den Gewählten ernennen oder den Bundestag auflösen, was Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach sich ziehen würde.

Die Fraktionen beraten derzeit über das weitere Vorgehen, da das Scheitern von Merz im ersten Wahlgang ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik darstellt.

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