Donnerstag, 25. April 2024

Neue Instrumente, verbesserte Kontrolle: Verfassungsschutz erhält moderne Rechtsgrundlage

14. November 2019 | Kategorie: Politik regional, Politik Rheinland-Pfalz

Wolfgang Schwarz
Foto: red

Mainz. Am 13. November beriet der Landtag in erster Lesung die Novelle des rheinland-pfälzischen Landesverfassungsschutzgesetzes. Wolfgang Schwarz, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt: „Mit der vorgelegten Novelle wird die Rechtsgrundlage des Verfassungsschutzes, die weitestgehend aus dem Jahr 1998 stammt, auf einen aktuellen Stand gebracht.

Die Welt hat sich in diesen über 20 Jahren deutlich verändert – dies gilt insbesondere auch für sicherheitspolitische Herausforderungen wie die Bedrohung durch internationalen islamistischen Terrorismus und durch rechtsextreme Kräfte.

Der Verfassungsschutz spielt als Frühwarnsystem im Kampf gegen Verfassungsfeinde, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung angehen, eine immens wichtige Rolle. Als Ampel-Koalition wollen wir daher die Befugnisse des Verfassungsschutzes so anpassen, dass er mit dem Handeln heutiger Extremisten Schritt halten kann.“

Schwarz, der auch Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Landtags ist, sagt weiter: „Ein wichtiges Anliegen ist, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes deutlich auszuweiten.

Im Zusammenhang mit der braunen Terrorzelle „NSU“ haben in anderen Ländern Verfassungsschutzämter zum Teil weitreichend versagt oder grundlegend falsch gehandelt. Auch wenn es in Rheinland-Pfalz entsprechende Auswüchse nicht gegeben hat, haben die vergangenen Jahre dennoch gezeigt, wie parlamentarische Kontrolle von geheimdienstlicher Tätigkeit in einem demokratischen Staat heute aussehen sollte.

Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Rechte des Parlaments daher deutlich. Die Mitglieder der Kommission werden sich künftig umfassend über die Arbeit der Verfassungsschutzes selbst informieren können. Sie sollen das Recht erhalten, unangemeldet in der Behörde zu erscheinen und Akten einzusehen. Unterstützt werden die Abgeordneten durch eine nun festgeschriebene Geschäftsstelle und die neue Möglichkeit, im Einzelfall auch externe – etwa technische – Expertinnen und Experten hinzuzuziehen. Hervorzuheben sind außerdem klare Regelungen zum V-Mann-Einsatz.“

 

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