RLP – Der rheinland-pfälzische Landtag ist am 30. Oktober zu einer Sondersitzung zur aktuellen Corona-Lage zusammengekommen.
Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung (die Zwölfte) ist ab Montag, 2. November, in Kraft. Ziel ist eine Kontaktreduzierung der Menschen. Man hofft, dass sich auf diese Weise das Virus deutlich langsamer ausbreitet.
Bund und Länder trügen Verantwortung dafür, dass nicht Millionen erkranken und Tausende sterben, heißt es aus der Mainzer Staatskanzlei. Man sei sich auch darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handele. „Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.“
Ab dem 2. November gilt:
- Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 10 Personen)
- Verzicht nicht notwendiger privater Reisen und Besuche. Übernachtungsangebote im Inland bleiben nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
- Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Freizeitparks, Kinos, Konzerthäusern, Museen, Saunen, Spielbanken, Spielhallen, Schwimm- und Spaßbädern, Theatern sowie Wettannahmestellen. Möglich bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
- Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Lieferungen und Abholungen bleiben möglich.
- Schulen und Kitas bleiben, je nach Infektionsgeschehen, geöffnet.
- Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet: Maximal ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche.
- Geschlossen werden: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios. Geöffnet bleiben: Physio-, Ergo-, und Logotherapien sowie medizinische Fußpflege und Friseursalons.
- Arbeitgeber sollen, wo immer umsetzbar, Homeoffice ermöglichen. Hygienekonzepte sind in jedem Fall notwendig, um Kontakte auch auf der Arbeit zu vermeiden.
Für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen will der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.
Die Corona-Regeln im Detail
Diese Regelungen sind in der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes festgeschrieben.
Häufig gestellte Fragen gibt es hier [1].
Regierungserklärung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer [2] vom 30. Oktober.
Auslegungshilfe. [3]
Aktueller Stand der Corona-Neuinfektionen am 30. Oktober in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz haben sich im Vergleich zum Vortag 994 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Aktuell gibt es in 7.828 infizierte Personen, insgesamt 20.087 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 11.974 genesene Fälle und 285 Todesfälle.