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Neue Besuchsregelungen wurden am Muttertag gut angenommen

Symboldbild: dts Nachrichtenagentur

RLP – Seit dem 7. Mai dürfen Bewohner von Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe von einem Angehörigen oder einer nahestehende Person wieder bis zu einer Stunde täglich besucht werden.

Vorsorglich gelten dabei Auflagen: So müssen sich die Besucher in den Einrichtungen anmelden und Schutzregeln beachten. Dazu gehört insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, eine Desinfektion der Hände und das Einhalten eines Mindestabstands von eineinhalb Metern. Darüber hinaus dürfen Bewohner die Einrichtung jederzeit alleine, in Begleitung eines Angehörigen oder eines anderen Bewohners verlassen, sofern sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Dabei müssen sie eine Maske tragen und die Abstandregelungen einhalten.

Zahlreiche Menschen nutzten den Muttertag, um ihre Angehörigen zu besuchen. Die Einrichtungen zeigten sich ganz überwiegend gut auf den Besuchstag vorbereitet, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).

Viele Einrichtungen haben kreative Lösungen gefunden, um auch mit größeren Besuchergruppen gut umzugehen. So wurden zum Beispiel Treffen im Garten oder am Fenster ermöglicht. Einzelne Einrichtungen machten Besuche in einem eigenen Besuchszelt mit Trennwänden aus Plexiglas oder sogar über einen „Drive-in“ möglich.

Die aktuelle Regelung ist zunächst auf vierzehn Tage befristet und läuft nach dem 24. Mai aus. Bis dahin erfolgt eine Überprüfung und Neubewertung der aktuellen Situation.

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