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Neue Argumente für NPD-Verbotsverfahren

NPD-Anhänger.  Foto: dts Nachrichtenagentur [1]

NPD-Anhänger.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Potsdam  – Der Ermittlungserfolg von Polizei und Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Nauen hat nach Meinung des brandenburgischen Innenministers Karl-Heinz Schröter (SPD) neue Argumente für das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geliefert.

In Nauen war eine von der Polizei als rechtsextrem eingeschätzte Gruppe festgesetzt worden. Diese soll für einen Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft der Stadt verantwortlich sein.

Man könne diesmal „ganz klar“ nachweisen, dass es eine Personalunion gebe „zwischen den geistigen Brandstiftern und den mutmaßlich tatsächlichen Brandstiftern“, sagte Schröter im rbb-Nachrichtenmagazin „Brandenburg Aktuell“.

Man habe hier „sogar nationalsozialistische Aktivisten als dringend Tatverdächtige festgenommen“. Das sei „nicht nur ein Indiz, sondern ein klarer Beweis, dass diese Partei sehr radikal und natürlich auch kriminell aktiv“ sei.

Der Generalbundesanwalt sieht in der Gruppe jedoch „keine terroristische Vereinigung“. Das teilte ein Sprecher dem rbb mit.

Daher werde Karlsruhe auch nicht die Ermittlungen an sich ziehen. Die Taten hätten, nach bisherigem Sachstand, „nicht das Gewicht“ und würden den „Staat nicht erheblich schädigen“, so ein Sprecher. (dts Nachrichtenagentur)

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