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Prozessbeginn gegen Falschbeschuldigerin: Gerechtigkeit im Fall Horst Arnold?

 ACHTUNG: Bericht über die Urteilsverkündung seit 13.9.2013 online

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Horst Arnold in Freiheit, aber ein gebrochener Mann. Foto:itu/wikimedia commons  CC-BY-SA3.0

 

Darmstadt. Wird in einem spektakulären Justizirrtum endlich Recht geschehen? Das fragen sich zur Zeit Viele, die den Fall Horst Arnold seit langer Zeit verfolgen.

Horst Arnold wird es nicht mehr erleben, denn er ist tot. Nicht zuletzt aufgrund von Stress und Frustration, so sein Anwalt Hartmut Lierow, habe der frühere Studienrat Horst Arnold im Juni 2012 im Alter von 52 Jahren einen tödlichen Herzinfarkt erlitten.

Erst wenige Tage nach seinem Tod bequemte sich die Darmstädter Staatsanwaltschaft, sich zu einer Neuaufnahme des „Falles Horst Arnold“ zu bekennen, schreibt die Onlinezeitung www.reichelsheim-umgebung.de

Am 25. April beginnt nun der langerwartete Prozess wegen Freiheitsberaubung gegen Heidi Külzer im Darmstädter Landgericht. Sie war Kollegin von Horst Arnold an der Georg-August-Zinn-Gesamtschule in Reichelsheim im Odenwald. 2001 hatte sie ausgesagt, sie wäre von Horst Arnold in einer Unterrichtspause in einem Vorbereitungsraum für Biologie vergewaltigt worden.

Horst Arnold fiel damals aus allen Wolken und konnte es nicht fassen, dass er tatsächlich angeklagt wurde. Es stand Aussage gegen Aussage und auch vom zeitlichen Ablauf hätte die Vergewaltigung gar nicht stattfinden können. Külzer war nach ihrer angeblichen Vergewaltigung seelenruhig zum Unterricht erschienen. Horst Arnold kam trotz seiner Unschuldsbeteuerung, die er bis zuletzt erklärte, in Untersuchungshaft und wurde 2002 zu fünf Jahren Haft verurteilt.

„Horst Arnold musste die Haftstrafe bis zum letzten Tag absitzen, da er die Tat stets bestritt und sich deshalb auch weigerte, sich mit der ihm vorgeworfenen Tat in einer Therapiegruppe für Sexualstraftäter zu beschäftigen“, schreibt die Onlinezeitung.

„Das vermeintliche Opfer verstrickt sich in Widersprüche“: Diese Tatsache fiel einer Frauenbeauftragten auf, die sich zufällig mit dem Fall beschäftigt hatte.

Sie teilte ihre Vermutungen ihrem Bruder mit, dem Berliner Anwalt für Zivilrecht Hartmut Lierow. Lierows Recherchen ergaben, dass Külzer in ihrem Bekanntenkreis dafür bekannt war, Dinge zu erzählen, die nicht stimmten. Sie sei in ihrem Umfeld schon lange nicht mehr ernst genommen worden.

Dank seines Rechtsanwalts gab es 2008 ein viel beachtetes Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Kassel. Das Kasseler Landgericht ließ kein gutes Haar an dem Urteil der Darmstädter Kollegen.

Die Onlineseite falschbeschuldigung.org schreibt: „Der Vorsitzende Richter Jürgen Dreyer in der Urteilsbegründung. „Es kommt nicht darauf an, was Richter glauben, sondern wie man mit Recht umgeht.“ Eine Tat müsse so nachgewiesen werden, dass keine vernünftigen Zweifel bestehen bleiben. Dieser Grundsatz gelte erst recht, wenn in einem Vergewaltigungsprozess Aussage gegen Aussage steht. Dabei würde auch nach einen Urteil des Bundesgerichtshofs immer die These gelten: Die Aussage einer Belastungszeugin sei falsch. Erst wenn man gegenteilige Beweise finde, könne man verurteilen.“

Das Urteil lautete dann auch „Freispruch“, denn selbst die Staatsanwaltschaft hatte dergestalt plädiert. Es wurde herausgearbeitet, dass Heidi Külzer beabsichtigte  Horst Arnold, der ein beliebter Lehrer war, beim Kampf um eine schulinterne Position ausschalten zu wollen.

Heidi Külzer ging in Revision, doch die Richter bestätigten das Urteil.

Der Falschbeschuldigte Horst Arnold versuchte vergeblich, wieder nach seiner erwiesenen Unschuld, in den Schuldienst aufgenommen zu werden. Eine Haftentschädigung gab es auch nicht. Arnold bekam jedenfalls keinen Fuß mehr auf den Boden. Er hatte seine Existenz als Lehrer verloren und bekam auch keine andere Anstellung. Er lebte von Hartz IV. Heidi Külzer dagegen ist freigestellt, bezieht aber nachwievor  im Staatsdienst reduzierte Bezüge und kann bis jetzt ihre Freiheit genießen.

Im Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt. (desa)

 

 

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