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Nach Verkehrschaos auf der B10: Brandl und Gebhart: Heutige Vollsperrung ist Warnschuss – ja zur zweiten Rheinbrücke!

 

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Dr. Thomas Gebhart (links) und Martin Brandl verlangen: Es muss endlich eine zweite Rheinbrücke her. Foto: Licht

Kreis Germersheim. Die zweite Rheinbrücke ist schon lange ein Thema. Berufspendler und Wirtschaft befürworten sie, Umweltschützer sind dagegen.

Während die Grünen in Rheinland-Pfalz einer zweiten Brücke ablehnend gegenüberstehen, die Landes-SPD sie prinzipiell befürwortet, wird sie diesbezüglich vermutlich mit dem Koalitionspartner noch etliche Gespräche führen müssen.

Der Landtagsabgeordnete Martin Brandl und der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (beide CDU) fordern hingegen: „Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz müssen unverzüglich ihre Blockade- und Verzögerungstaktik zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth aufgeben.“

„Die grün-rote und die rot-grüne Landesregierung müssen jetzt endlich eine klare Entscheidung für die zweite Rheinbrücke treffen. Wir erwarten jetzt klare Aussagen der beiden Ministerpräsidenten Dreyer und Kretschmann, ob ja oder nein. Die Zeit für Ausflüchte ist vorbei.“

Hiintergrund: Wegen eines undichten Gefahrguttanks an einem LKW musste am Donnerstag die Bundesstraße 10/Südtangente in Karlsruhe bei Knielingen über drei Stunden lang für den kompletten Verkehr gesperrt werden.

Gebhart und Brandl fordern, dass die Planfeststellungsverfahren zügig zu Ende gebracht werden und das Baurecht für die zweite Rheinbrücke hergestellt wird. Die heutige Situation zeige einmal mehr, wie verwundbar die ganze Region ohne eine zweite Rheinbrücke sei, zumal auch der Bahnverkehr zum Erliegen kam.
„Die heutige Vollsperrung der Rheinbrücke zeigt einmal mehr, wie unverantwortlich es ist, das Projekt zweite Rheinbrücke zu verzögern. Tausende Pendler mussten heute zig Kilometer zusätzlich Umweg fahren.“

Der Bund habe seinerseits bislang alle notwendigen Entscheidungen zur zweiten Rheinbrücke getroffen und unterstütze diese Maßnahme voll, so Gebhart und Brandl. „Für die Planverfahren sind jedoch die Länder zuständig. Die Planfeststellungsverfahren wurden im Frühjahr 2011 noch von den alten Landesregierungen eingeleitet. Seit den Regierungswechseln in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz kommt es immer wieder zu Verzögerungen. Der längst überfällige Erörterungstermin steht beispielsweise noch immer aus“ (red)

 

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