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Nach Rücktrittankündigung von Bürgermeister Kölsch: VG Hauenstein wählt im September neues Oberhaupt

Um die derzeit erforderlichen Abstände gewährleisten zu können fand die Sitzung des Verbandsgemeinderates Hauenstein in der „Falkenburghalle“ von Wilgartswiesen (Ortsgemeinde der VG) statt.
Foto: Werner G. Stähle

Hauenstein (Südwestpfalz). Nachdem Werner Kölsch angekündigt hatte, aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hauenstein aufzugeben, hatte am Dienstagabend (9. Juni 2020) der Gemeinderat über den Wahltermin, Einzelheiten der Stellenausschreibung sowie die Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung, die zusätzlich zum Gehalt gewährt werden soll, zu beraten und entscheiden.

Bürgermeister Kölsch, der beabsichtigt bis dahin seine Tätigkeit uneingeschränkt fortzusetzen und die Ratssitzung leitete, hatte am 6. Mai bekannt gegeben, er werde ärztlichem Rat folgend sein Amt mit Ablauf des 31. August 2020 niederlegen.

Bürgermeister-Neuwahl erfolgt am 13. September

Im Vorfeld der fälligen Entscheidung hatten sich die Fraktionen der „Mehrheitskoalition“ (FW VG Hauenstein, SPD und B90/Grüne) darauf verständigt, dass ein Terminvorschlag für die Neuwahl des Bürgermeisters „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ beschlossen werden soll. (Wir berichteten [1].)

Dies wurde übernommen und dementsprechend als Tag des ersten Wahlganges Sonntag der 13. September vom Rat bestimmt. Eine mögliche Stichwahl kann dann am 27. September (Sonntag) abgehalten werden. Beide Termine sind mit der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde bereits abgestimmt und dürften von dieser dementsprechend festgesetzt werden.

Die öffentliche Ausschreibung der zu besetzenden Stelle einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters der Verbandsgemeinde (VG), verbunden mit der Aufforderung Wahlvorschläge einzureichen, wird im „Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz“ vom 29. Juni 2020 erfolgen, im Amtsblatt „Hauensteiner Bote“ in der Ausgabe vom 2. Juli und zusätzlich in den regionalen Tageszeitungen sowie im Internetauftritt der Verbandsgemeinde Hauenstein.

Entsprechend den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes muss bis spätestens 27. Juli 2020 für jede Bewerbung ein förmlicher „Wahlvorschlag“ bei der Wahlleitung oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein eingereicht werden. Welche Anforderungen an Wahlvorschläge gestellt werden, die von Bewerbern sowie Parteien eingereicht werden können, wird zusammen mit der Stellenausschreibung im Amtsblatt „Hauensteiner Bote“ veröffentlicht werden.

„Gesucht wird eine engagierte zielstrebige und kreative Persönlichkeit, die mit dem Verbandsgemeinderat und seinen Ausschüssen sowie den Ortsgemeinden vertrauensvoll zusammenarbeitet und die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen bürgernah und effizient führt“, wird es in der Stellenausschreibung heißen. (Werner G. Stähle)

 

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