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Impfsonderregelung – Terminregistrierung für Ärzte und Praxispersonal ab sofort möglich

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Südpfalz – Weil es für Ärzte und deren Praxispersonal bislang keine Impfregelung gab, haben sich die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) und Oberbürgermeister Thomas Hirsch Anfang Februar an das Land gewandt und eine Impfmöglichkeit für Mitarbeiter speziell in Zahnarztpraxen gefordert.

Jetzt kam die positive Nachricht: Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte haben die Möglichkeit, sich für Termine zur Durchführung einer Erst- und Zweitimpfung gegen das Coronavirus in einem der Impfzentren in Rheinland-Pfalz zu registrieren. Diese Impfmöglichkeit gilt auch für Praxismitarbeiter.

In ihrem Schreiben haben die Kreischefs und der OB die eindringliche Bitte geäußert, für den Personenkreis eine Sonderregelung zu treffen, ähnlich der Impfmöglichkeiten für medizinisches Personal in den Kliniken oder ambulanten Pflegediensten. Die nun getroffene Regelung sei ein „wichtiges und richtiges“ Signal.

Terminregistrierung auf  https://impftermin.rlp.de [1].

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