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Mordprozess in Mörlheim: Anklage gegen weitere Person wegen Raubmords erhoben

Medieninteresse beim Prozess am 23. Februar. Foto: Pfalz-Express/Ahme [1]

Medieninteresse beim Prozess am 23. Februar – rechts die Nebenkläger.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau. Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen den 24-jährigen Rumänen, der im Mai 2017 mit einem Europäischen Haftbefehl in Ungarn festgenommen worden war, Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes und Raubs mit Todesfolge erhoben.

Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig mit. Sie sieht bei dem Angeschuldigten die Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und Absicht zur Ermöglichung einer anderen Straftat (hier eines Raubs) als „verwirklicht“ an.

Dem Mann wird in der Anklage zur Last gelegt, sich in der Nacht vom 18. auf den 19. Mai 2016 zusammen mit den beiden am 23. Februar 2017 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten 25 und 30 Jahre alten Rumänen [2] mit „List und Gewalt“ Zutritt zu dem Anwesen der 86-jährigen Frau verschafft, ihr Schmuck und Bargeld im Wert von 300 Euro geraubt und sie durch Schläge und Tritte so schwer verletzt zu haben, dass sie später daran starb.

Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, der Prozess am 23. Februar erzielte eine hohe Medienaufmerksamkeit.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Täter erkannten, dass ihre Schläge und Tritte zum Tod der Frau hätten führen können und dass sie dies „billigend in Kauf“ genommen haben.

Achtjährigen als Lockvogel benutzt

Außerdem geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen den 24-jährigen Angeschuldigten davon aus, dass sich die Täter Zugang zu dem Haus verschafften, indem sie den achtjährigen Sohn des bereits verurteilten 25-jährigen Mannes dazu veranlassten, vor dem Fenster der Frau laut um Hilfe zu rufen, während sie sich außer Sichtweite versteckt hielten.

Als die Frau aus Hilfsbereitschaft das Fenster öffnete, sollen die drei Männer plötzlich aus ihrem Versteck gekommen sein und sich durch das Fenster gewaltsam Zutritt verschafft haben. Gegen die Frau des 25-Jährigen bestehe aber weiterhin kein hinreichender Tatverdacht, bei dem Raubmord am Tatort dabei gewesen zu sein, so die Staatsanwaltschaft.

Der 24-Jährige wird durch die Aussage der zwei verurteilten Männer und eine am Tatort gesicherte DNA-Spur schwer belastet. Er hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Das Landgericht Landau hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Beschuldigten, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, zu entscheiden.

Einer der Angeklagten, die im Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt wurden. Foto: Pfalz-Express/Ahme [3]

Einer der Angeklagten, die im Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt wurden.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Information

Die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig gibt zum besseren Verständnis Hintergrundinformationen zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:

„Grundsätzlich fällt die Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches). Diese Vorschrift sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe vor.

Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches) eingeordnet. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt und lauten

– Mordlust
– Befriedigung des Geschlechtstriebs
– Habgier
– Niedrige Beweggründe
– Heimtücke
– Grausamkeit
– Gemeingefährliche Mittel
– Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat

Das Strafgesetzbuch sieht für Mord die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe vor. Die Strafe für Raub mit Todesfolge liegt nach § 251 des Strafgesetzbuchs bei lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren.“ (red/desa)

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