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Mordfall in Mörlheim: Revision des dritten Täters bleibt vor dem Bundesgerichtshof ohne Erfolg

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Angeklagter mit Pflichtverteidiger und Übersetzerinnen.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Landau –Erste Große Strafkammer als Schwurgericht – in einem der so genannten „Mörlheim-Prozesse“ als unbegründet verworfen.

Das Landgericht Landau verurteilte den zum Tatzeitpunkt 23-jährigen Rumänen wegen Raubes mit Todesfolge sowie wegen Mordes im Februar 2018 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Dieses Urteil hatte der Verurteilte mit der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten.

Der Verurteilte hatte sich, gemeinsam mit zwei weiteren Komplizen und mit dem damals achtjährigen Sohn eines der Komplizen, im Mai 2016 Zutritt zu dem Haus einer 86-jährigen Frau in Landau-Mörlheim verschafft. Die Frau wurde beraubt und ermordet.

Die beiden Komplizen des Verurteilten waren im Februar von der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Landau verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Urteile jedoch teilweise aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz zurück verwiesen.

Nach der Zurückverweisung verurteilte die 3. Strafkammer des Landgerichts Landau am 21. Juni 2018 die beiden Komplizen des Verurteilten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Die besondere Schwere der Schuld wurde – anders als beim Verurteilten – festgestellt.

Der Verurteilte wurde erst später als seine Komplizen verhaftet, das Strafverfahren gegen ihn musste daher gesondert geführt werden.

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Revision des Verurteilten als unbegründet verworfen. Das Urteil (lebenslange Freiheitsstrafe) ist damit rechtskräftig.

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