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Mit Burgern für die Impfquote: Landau und SÜW bieten „After-Work-Impfen“ mitsamt Foodtrucks an

Im Impfzentrum LD/SÜW wird aktuell ohne Termin geimpft.
Foto: Stadt Landau

SÜW/Landau – Das Land Rheinland-Pfalz hat die aktuellen Impfquoten für die einzelnen Städte und Landkreise vorgelegt – und die sind für die Stadt Landau und den Landkreis Südliche Weinstraße erfreulich: Aktuell sind in Landau 74,89 Prozent der Erwachsenen erst- und 67,68 Prozent bereits zweitgeimpft; in SÜW haben 69,69 Prozent der Erwachsenen bereits ihren ersten und 63,83 Prozent ihre zweite Spritze erhalten.

Das entspricht einem Zuwachs von rund einem Prozent bei den Erstimpfungen und rund zwei Prozent bei den Zweitimpfungen.

Um die Impfquoten weiter zu steigern, erweitert das Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße seine Öffnungszeiten. „Wir wollen zusätzliche Anreize für noch Ungeimpfte bieten, um sich ihre Corona-Schutzimpfung abzuholen – das hat sich in anderen Städten und Kreisen bezahlt gemacht“, teilten OB Thomas Hirsch und der Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern mit.

Deshalb öffnet die Einrichtung am Standort Landau am Dienstag, 17. August, und am Freitag, 20. August, jeweils bis 21 Uhr ohne Termin ihre Türen zum „After-Work-Impfen“. Neben den längeren Öffnungszeiten bietet das Team des Impfzentrums ein zusätzliches Angebot mit zwei Foodtrucks an: Am Dienstag gibt es Paninis von der Metzgerei Weisbrod zu kaufen; am Freitag servieren die Gaumenfreunde Burger und Pommes. Das Impfen ist kostenlos. Dazu erreichen die Verwaltungen immer wieder Anfragen.  Mitmenschen.“

Auch das reguläre Impfen ohne Termin im Impfzentrum LD/SÜW geht weiter. Immer wochentags von 8 bis 14 Uhr wird ohne Anmeldung geimpft. Mitzubringen sind nach Möglichkeit Impfausweis, Personalausweis und, falls vorhanden, Krankenkassenkarte *.

Ferner machen die beiden Verwaltungen darauf aufmerksam, dass in dieser Woche die Zweitimpfungen am Uni-Standort stattfinden. Geimpft wird von Freitag, 13. August, bis Montag, 16. August, immer von 8 bis 18 Uhr im Audimax – dann erhalten alle, die bei der gemeinsamen Sonderimpfaktion des Landes und der Hochschulen im Juli erstgeimpft wurden, ihren zweiten „Piks“. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.uni-koblenz-landau.de/de/coronavirus [1].

*Info: Wer zwischen 12 und 17 Jahren alt ist und sich gegen Corona impfen lassen möchte, muss von mindestens einer Sorgeberechtigten bzw. einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Von der bzw. dem zweiten Sorgeberechtigten muss eine entsprechende Einverständniserklärung vorliegen. Im Ausnahmefall kann auch eine dritte Person die Minderjährige oder den Minderjährigen begleiten, etwa die Großmutter oder der Großvater. Dann muss aber eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter mitgebracht werden). (ld/red)

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