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Mieterbund beklagt „Hin und Her“ bei Aufteilung von CO2-Heizkosten

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Nach der geplatzten Vermieter-Beteiligung am CO2-Preis erhebt der Deutsche Mieterbund Vorwürfe gegen die CDU.

Die Unionsfraktion wolle noch nicht einmal den Kompromiss einer Kostenteilung mittragen, obwohl die eigenen Minister dafür seien, sagte Verbandspräsident Lukas Siebenkotten dem „Handelsblatt“. Wenn das so bleibe, müssten die Mieter die Rechnung für dieses „politische Hin und Her“ bezahlen.

Am Montag hatten sich die Staatssekretäre der Ministerien, darunter das Bauressort von Horst Seehofer (CSU) und das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU), verständigt. Danach hätten sich Vermieter zur Hälfte an den Mehrkosten durch die neue CO2-Abgabe zur Hälfte beteiligen müssen. Die Unionsfraktion trägt die Regelung aber nicht mit, weil sie einen „fundamentalen Bruch des Verursacherprinzips“ darstelle, wie der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak sagte.

Siebenkotten sagte dazu: „Ich kann die Argumentation der Unionsfraktion überhaupt nicht nachvollziehen.“ Unter dem Gesichtspunkt der klimapolitischen Lenkungswirkung ergebe es keinen Sinn, den CO2-Preis auf die Mieter umzulegen. „Wenn wir wollen, dass der energetisch veraltete Gebäudebestand saniert wird, dann sollten die CO2-Kosten eigentlich vollständig von den Vermietern getragen werden“, so Siebenkotten. Denn nur sie entschieden über die Art der Beheizung.

Ähnlich äußerte sich der saarländische Umweltminister Reinhold Jost (SPD). „Eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen dem Mieter und demjenigen, der den Sanierungszustand einer Wohnung verantwortet, also dem Vermieter, sorgt für einen gerechten Interessensausgleich zwischen beiden Seiten“, sagte Jost. „Zudem sollte nicht vergessen werden, wie stark Vermieter von einer sozial und ökologisch ausgewogenen Politik profitieren: Etwa durch staatliche Fördermittel für energetische Gebäudesanierungen.“ Aber auch viele andere staatliche Maßnahmen wie Wohngeldzuschüsse in wirtschaftlichen Krisenzeiten kämen letztendlich den Vermietern zugute. „Es ist also an beide Seiten gedacht.“ (dts Nachrichtenagentur)

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