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Merkblatt: Lagern von Brennholz im Außenbereich

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Brennholzlagerung. Foto: Sabine-Susann Singler/pixelio.de

 

Landau. Die Stadt Landau unterstützt die Nutzung von erneuerbarer Energie wie Holz zum Heizen aus unseren Wäldern. Damit wird ein Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet.

Grundsätzlich ist das Lagern von Brennholz im Außenbereich, also außerhalb von bebauten Ortsbereichen in kleinen Mengen erlaubt. Je nach Örtlichkeit können bis zu 40 Kubikmeter Brennholz ordentlich gestapelt und mit einer unauffälligen Abdeckung gelagert werden.
Liegt der Platz jedoch innerhalb des Biosphärenreservates Pfälzerwald, ist das Schutzgut Landschaftsbild besonders zu beachten. Hier werden die Mengen stärker reguliert. Ähnliches gilt auch für andere Schutzgebiete oder empfindliche Bereiche.

Auf einem Lagerplatz für Brennholz dürfen keine Fremdmaterialien wie Wingertspfähle, Kunststoffplatten, Paletten usw. gelagert und keine Fahrzeuge oder Anhänger abgestellt werden.

Die Stadtverwaltung Landau hat dazu ein Merkblatt aufgestellt. Es ist auf der städtischen Homepage www.landau.de unter der Rubrik „Bürgerservice – Formulare“ zu finden.

Gewerbliche Lagerplätze für Brennholz sind gesondert zu beantragen.

Infos und Anträge sind beim Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, Königstr.21, Tel. 06341-13 3503 erhältlich. (stadt-landau)

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