
Foto: IHK Pfalz
Ludwigshafen. Die Bundesregierung hat Ende September 2026 in ihrer Kabinettssitzung den Entwurf des Bundesfinanzministeriums verabschiedet. Darin ist eine allgemeine Pflicht zur Nutzung von Registrierkassen sowie eine digitale Belegbereitstellung vorgesehen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz ruft daher alle Mitgliedsunternehmen auf, ihr mitzuteilen, welche Auswirkungen die geplanten Regelungen im betrieblichen Alltag haben könnten.
Steffen Blaga, Steuer- und Finanzexperte der IHK Pfalz, bittet die Pfälzer Wirtschaft ausdrücklich um zahlreiche Rückmeldungen: „Es drohen organisatorischer, finanzieller und bürokratischer Mehraufwand in der Praxis. Hilfreich wären neben konkreten Fallbeispielen, wie Unternehmen betroffen wären, auch Kostenschätzungen, die mit den neuen Anforderungen oder geänderten Abläufen verbunden sein könnten.“
Alle validen Hinweise, die bis einschließlich 21. Oktober eingehen, sichtet die IHK und speist sie anonymisiert in ihre Stellungnahme nach Berlin ein. So können die praktischen Erfahrungen der Unternehmen noch berücksichtigt werden, bevor das Gesetz voraussichtlich im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird.
Betroffen wären sowohl Kleinstunternehmen, die künftig möglicherweise eine elektronische Registrierkasse anschaffen müssten, als auch große Handels- und Industriebetriebe. Letztere müssten an ihren vorhandenen Kassen aufwändige Verfahren zur digitalen Belegbereitstellung einführen – etwa über QR-Codes mit Cloud-Anbindung.
Konkret sollen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem 1. Januar 2028 keine offene Ladenkasse (OLK) mehr nutzen dürfen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Bargeldumsatz unter 12.000 Euro liegt.
Stattdessen müssen diese Betriebe verpflichtend eine elektronische Registrierkasse mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen. Gleichzeitig soll die bisherige Pflicht, Belege in Papierform auszugeben (Bonpflicht), in eine digitale Belegbereitstellungspflicht umgewandelt werden.
Kunden müssten die Belege künftig ausschließlich in elektronischer Form erhalten. Der Gesetzentwurf trägt den langen Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen“.
Sein erklärtes Ziel ist es, Steuerbetrug an der Kasse zu bekämpfen und die entsprechenden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Steffen Blaga gibt zu bedenken: „Steuer- und Finanzkriminalität findet oftmals gerade jenseits des eigentlichen Kassenvorgangs statt. Unternehmen würden durch diese Maßnahmen abermals nennenswert mit erheblichen finanziellen Kosten und administrativem Aufwand belastet.“
Rückmeldungen aus der Praxis können unter www.ihk.de/pfalz (Nummer 7200614) [1] eingereicht werden.
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