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Mehr Anfragen nach staatlicher Sterbehilfe – Spahn ignoriert nach wie vor richterliches Urteil

Jens Spahn – selbst jung und gesund – hält sich nach wie vor nicht an ein höchstrichterliches Urteil. Die Karlsruher Richter erkannten an, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt und dafür auch die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden darf. Spahns Verbot macht es Todkranken jedoch unmöglich, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Liberalisierung der Sterbehilfe bemühen sich Patienten verstärkt um eine behördliche Genehmigung für tödlich wirkende Mittel. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentsanfrage der FDP hervor.

Demnach haben sich allein seit dem Karlsruher Urteil Ende Februar mehr als 50 Sterbewillige beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn gemeldet. Auf Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), einem erklärten Gegner der Sterbehilfe, werden aber sämtliche Anträge abgelehnt. Spahn hält sich somit nicht an ein höchstrichterliches Urteil.

Spahns Haltung könnte jedoch bald unter Druck geraten: Wie das Kölner Verwaltungsgericht auf Anfrage des „Tagesspiegels“ bestätigte, haben im Juni erstmals zwei Antragsteller ein gerichtliches Eilverfahren gegen die Ablehnung angestrengt. Eine erste Entscheidung dazu könnte bereits in den nächsten Wochen fallen.

Der Minister werde „kurzfristig Farbe bekennen müssen“, erwartet die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr. Wenn die anhängigen Klagen entschieden seien, könne Spahn sich „nicht mehr hinter der Behauptung verstecken, er wolle erst einmal laufende Verfahren abwarten“. (dts Nachrichtenagentur/red)

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