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Maskenpflicht, Bändchen und 2G-Regelung: Weihnachtsmarkt in Landau wird am 25. November eröffnet

Foto: Stadt Landau

Landau – Andernorts werden Weihnachtsmärkte zuhauf abgesagt. Nicht so in Landau: Wie Oberbürgermeister Thomas Hirsch am Montag zusammen mit Tourismusgeschäftsführer Bernd Wichmann und Marktmeisterin Sonja Brunner-Hagedorn mitteilte, wird der Markt am Donnerstag, 25. November, starten – allerdings ohne offizielle Eröffnung. 

Hirsch: „Die Rahmenbedingungen sind schwierig, auch da es weiter keine landeseinheitliche Regelung für Weihnachtsmärkte gibt. In Abstimmung mit den umliegenden größeren Städten werden wir demnach den diesjährigen Thomas-Nast-Nikolausmarkt mit so viel Sicherheit wie nötig und so viel Freiheit wie möglich stattfinden lassen.“ Aber es sei ein vorweihnachtliches Angebot „unter verschärften Bedingungen“. Der Verzicht auf die Eröffnungsfeier soll diesbezüglich nochmals ein deutlicher Fingerzeig sein.

Das vom städtischen Büro für Tourismus in Zusammenarbeit mit weiteren Ämtern und Abteilungen erarbeitete Konzept zur Durchführung des Landauer Weihnachtsmarkts sieht u.a. eine Maskenpflicht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und eine 2G-Regelung vor, die mithilfe von ausgegebenen Bändchen überwacht wird. „Ein ähnliches Konzept wird in Freiburg bereits erfolgreich durchgeführt“, weiß Hirsch von einem kurzfristig anberaumten „Selbstversuch“ auf dem Weihnachtsmarkt der Schwarzwaldmetropole zu berichten.

Landaus Stadtchef macht aber erneut auch deutlich, dass es 2021 ein anderer Weihnachtsmarkt werden wird, als ihn die Landauer aus der Vergangenheit kennen. „Mehr Genuss und weniger Party, eher Beschaulichkeit als Trubel“, gibt Hirsch die Devise aus. Sein Appell an die Besucher: „Halten Sie sich an die geltenden Regeln, achten Sie auf Abstände und meiden Sie besucherstarke Zeiten.“

Der Weihnachtsmarkt findet entzerrt mit ausreichend Abstand und einem guten Hygienekonzept statt. Das hatte die Stadt mehrfach betont. Trotzdem könne die derzeitige Lage dazu führen kann, dass „weitere Einschränkungen kommen – bis hin zur Absage auch im laufenden Betrieb.“

Diese Regeln gelten auf dem Thomas-Nast-Nikolausmarkt 2021

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Maskenpflicht. Das umfasst den Rathaus-, den Stifts-, den Untertor- und den Obertorplatz sowie den Bereich vor der und in der Marktstraße 29. Hier, in einem leerstehenden Ladengeschäft, präsentieren sich die Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker.

Auch auf dem Wochenmarkt wird die Maskenpflicht wieder eingeführt.

Ein 2G-Nachweis ist auf dem Weihnachtsmarkt überall dort erforderlich, wo Speisen und Getränke vor Ort konsumiert werden. Auch wer mit dem Riesenrad oder anderen Fahrgeschäften fahren bzw. die Eislaufbahn nutzen möchte, braucht den Nachweis, geimpft oder genesen zu sein.

Hierzu werden an mehreren Standorten, darunter das Ausgabefenster des Büros für Tourismus in der Salzhausgasse, farbige Bändchen ausgegeben. Jedes Bändchen kann über mehrere Tage verwendet werden und kostet 1 Euro. Die Beschicker sind angewiesen, Speisen und Getränke zum Vor-Ort-Verzehr nur an Besucher mit Bändchen auszugeben. Gleiches gilt für den Zugang zu den Attraktionen.

An den Verkaufsständen ist hingegen kein 2G-Nachweis erforderlich. Auch eine „To go“-Abgabe von Speisen ist ohne Bändchen erlaubt. Dazu muss von den Beschickern die Ware entsprechend verpackt werden. Im Innenbereich der kunsthandwerklichen Präsentation in der Marktstraße 29 gilt ausschließlich die 2G-Regel.

Bitte beachten: Bändchen werden auch an Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren ausgegeben, die nicht geimpft oder genesen, jedoch getestet sind. Jüngere Kinder brauchen keinen Test-, Impf- oder Genesenennachweis. Wichtig: Mit Vollendung des 16. Lebensjahrs ist gleichzeitig ein amtlich gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.

Mehrere LED-Leinwände informieren die Besucher über die geltenden Regeln – und es werden regelmäßige Kontrollen vom Ordnungsamt, der Polizei und von Security-Personal durchgeführt.

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