- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

„Marina“ in Germersheim: Einwand gegen Bebauungsplan „Am Hafen“

Altes Werftgelände am Rhein.
Foto: Manfred Anker

Germersheim – Der Germersheimer Gerald Seibel hat eine schriftliche Einwendung zum Bebauungsplan „Am Hafen“ (Marina) bei der Bauverwaltung der Stadt eingereicht und beantragt, den Plan in der vorliegenden Form nicht zu genehmigen.

Seibel merkte an, dass er den Einwand auch stellvertretend als Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative (BI) „Kein Gefahrstofflager“ vornehme. Das hatte der BI-Vorstand am 27. Februar einstimmig beschlossen.

Den Einwand musste er als Privatperson einbringen, da die BI ein nicht eingetragener Verein ist und somit keine juristische Person darstellt. Die BI ist der Meinung, dass das vom Investor A-RT Rheinpark GmbH & Co. KG in Auftrag gegebene Gutachten viele Mängel aufweist.

Älterer Entwurf des Baugebiets – dazu kommen nun noch Hochwassermauern.
Grafik über Stadt Germersheim

„Wohnraum wichtig“

Seibel betont, dass es nicht das Ziel der BI sei, das neue Baugebiet „Am Hafen“ in Frage zu stellen oder gar verhindern zu wollen. „Ganz im Gegenteil: Uns ist bewusst, dass Wohnraum in Germersheim dringend benötigt wird. Die Sicherheit der Menschen hat aber für uns oberste Priorität.“ Man strebe deshalb eine „rechtlich und wissenschaftlich fundierte Klärung an, die nicht auf einem fragwürdigen Parteiengutachten basiert.“

Abstand zu gering?

Die Betriebsgenehmigung von DP World wurde 2001, eine Änderungsgenehmigung 2007 erteilt. Der damalige Gutachter erkläre, „dass das Gefahrstofflager der DP World in die Abstandsklasse IV fällt“ und „ein Achtungsabstand von 2.190 m zu berücksichtigen ist“. Es dürfe deshalb vermutet werden, dass nach der heute geltenden Rechtslage das Gefahrstofflager der DP World nicht mehr genehmigungsfähig wäre, so Seibel, zumindest nicht als Lager der höchsten Gefahrstoffklasse.

Das von A-RT in Auftrag gegebene Gutachten weiche hingegen stark von den Empfehlungen des Leitfadens KAS-18 ab. Die Berechnungen des Gutachters, der bei einer Baugebietsentfernung von 680 Metern einen angemessenen Sicherheitsabstand von 650 Metern ermittelte, sei nicht offengelegt worden und damit „nicht nachvollziehbar und prüffähig.“

In den ursprünglichen Genehmigungsunterlagen für das Gefahrstofflager der DP World sei im Übrigen bereits ein angemessener Sicherheitsabstand von 1.000 Metern genannt worden.

Neues Gutachten vorgeschlagen

Die Einwendungen der BI beziehen sich unter anderem auf ein Explosions- und Brandszenario, Gebindegrößen, Leckgrößen, Bodenrauigkeit („sehr raues Terrain“) und Windgeschwindigkeiten in dem A-RT-Gutachten, das für die BI in vielen Teilen nicht nachvollziehbar ist.

Analog dem Vorgehen anderer Städte, z.B. Offenbach, schlägt die BI der Stadtverwaltung vor, ihrerseits die Erstellung eines diesbezüglichen „neutralen und gerichtsverwertbaren Gutachtens“ zu beauftragen, um die Verträglichkeit der das Stadtgebiet Germersheim tangierenden Störfall-Betriebsbereiche der Gefahrstofflager von DP World, dem US-Depot und weiterer Einrichtungen unter dem Gesichtspunkt des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu ermitteln. „Damit hätte die Stadtverwaltung eine fundierte Grundlage für zukünftige städtische Planungen“, schreibt Seibel.

Auch das schalltechnische Gutachten gebe Anlass zu weiteren Einwendungen.  Messergebnisse zu den tatsächlichen Schallemissionen, vor allem zu den nächtlichen Spitzenpegeln, lägen nicht vor.

Vorschlag an die Stadt

Nach den Plänen des Investors ist im länglichen Baugebiet „Am Hafen“ südlich zunächst ein Verwaltungsgebäude, danach acht Wohngebäude und nördlich, an der B35 gelegen, eine Hotelgebäude vorgesehen.

Nach Ansicht der BI wäre es für die Bewohner verträglicher, wenn am südlichen Ende des Baugebiets, zwischen der B35-Brücke und der Eisenbahnbrücke und somit an der Stelle mit den geringsten Schallimmissionen und dem größten Abstand zum Gefahrstofflager der DP World, zunächst die Wohngebäude mit großen familiengerechten Wohnungen errichtet würden. An dieser Stelle seien Familien mit Kindern am wenigsten gefährdet. Danach erst sollten die Wohngebäude mit den Kleinraumwohnungen für Singles, dahinter das Hotelgebäude mit Übernachtungsgästen und erst dann das Verwaltungsgebäude als Nicht-Wohngebäude nahe der B35-Brücke errichtet werden.

„Wir würden es begrüßen, wenn die Verwaltung diesbezügliche Auflagen in geeigneter Weise in die vertraglichen Vereinbarungen einbringen würde, unabhängig davon ob sich gegebenenfalls die Größe des Baugebietes noch verändert. Auch die maximal zulässige Anzahl der genehmigungsfähigen Wohneinheiten sollte hinsichtlich der Entwicklung des Baugebietes unseres Erachtens überprüft werden“, schreibt Seibel für die Bürgerinitiative. (red)

 

Print Friendly, PDF & Email [1]