„Mandelblüte 2021“: Stadt erlässt Allgemeinverfügung – Ziel ist die Vermeidung von Tagestourismus

4. März 2021 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Regional

Gimmeldingen: Mandelblüten-Panoramaweg. Tagestouristen dürfen die Mandelblüte nicht bewundern.
Archivfoto: Kermann

Neustadt-Gimmeldingen. In einer Online-Pressekonferenz  haben Oberbürgermeister Marc Weigel gemeinsam mit Katja Weickert, Leiterin der Polizeiinspektion Neustadt, Stadtfeuerwehrinspekteur Stefan Klein sowie der Gimmeldinger Ortsvorsteherin Claudia Albrecht Maßnahmen im Hinblick auf die Mandelblüte erläutert.

„Eigentlich ist es uns jedes Jahr eine besondere Freude und Ehre, Gäste während der Mandelblüte begrüßen zu dürfen. Das ist dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht möglich“, so Oberbürgermeister Weigel. „Spaß macht das nicht, aber die Maßnahmen sind erforderlich.“ Er freue sich schon heute darauf, nach dieser schwierigen Zeit wieder Besucher in Neustadt willkommen zu heißen.

Ergänzend zu der gültigen Corona-Verordnung des Landes will die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen, die ab Freitag, 5. März 2021, bis mindestens 5. April 2021 gültig ist – mit Option auf Verlängerung. Sie wird mit einem Sonderamtsblatt vorab veröffentlicht. Die Verfügung richtet sich in erster Linie an Tagestouristen, die die Mandelblüte rund um den Ortsteil Gimmeldingen bewundern möchten.

Demnach ist samstags und sonntags, sowie am 2. April 2021 (Karfreitag) und 5. April 2021 (Ostermontag), jeweils 9 bis 17 Uhr, und an den sonstigen Freitagen von 11 bis 17 Uhr das Betreten von und der Aufenthalt auf bestimmten Straßen und Flächen zu tagestouristischen Zwecken untersagt.

Zu den Flächen zählen:
a) Gimmeldinger Straße (zwischen Mandelring und Peter-Koch-Straße), Fürstenweg (zwischen Tiefenweg und Hausnummer 50), Neubergstraße (zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 20), Tiefenweg, Meerspinnstraße (zwischen Peter-Koch-Straße und Herzogstraße), Kurpfalzstraße (ab Bahnhof Mußbach bis Meerspinnstraße), Kirchplatz und Peter-Koch-Straße (zwischen Von-Geissel-Straße und Neubergstraße).

b) zwischen Fürstenweg bis zur östlich davon verlaufenden Bahnlinie und bis einschließlich der K 21/Herzogstraße im Norden außerhalb
der geschlossenen Bebauung des Ortsbezirks Gimmeldingen

c) westlich der Gimmeldinger Straße (zwischen Mandelring und Ortseingang Gimmeldingen) bis zum Beginn der geschlossenen Bebauung der Ortsbezirke Haardt und Gimmeldingen

d) östlich der Gimmeldinger Straße (zwischen Mandelring und Ortseingang Gimmeldingen).

Katja Weickert, kündigte ein abgestuftes Verkehrskonzept an, mit dem je nach Bedarf reagiert werden könne. Zudem wird es gemeinsam mit der Stadt Kontrollmaßnahmen geben. „Bei den Maßnahmen sind Erfahrungen sowohl vom vergangenen Jahr als auch vergangenen Wochenende eingeflossen. Wir wollen die Einreise von Tagesgästen unterbinden, aber gleichzeitig auch den Neustadter Bürgern Rechnung tragen“, erklärt Weickert. Der Wohnort müsse gegebenenfalls per Personalausweis nachgewiesen werden.

Die Freiwillige Feuerwehr wird laut Stadtfeuerwehrinspekteur Klein ebenfalls entsprechend des Personenaufkommens reagieren und greift hierbei auf die Technische Einsatzleitung (TEL) zurück. Dazu habe man ebenfalls einen entsprechenden Stufenplan erarbeitet. „Das große Ziel lautet, die Anzahl an touristischen Gästen zu reduzieren und die Mandelmeile zu meiden.“

Auch Ortsvorsteherin Claudia Albrecht hat in den vergangenen Wochen unzählige Telefonate geführt und an die Vernunft aller appelliert. „Als kleine Alternative haben wir uns verschiedene Erlebnispakete überlegt, die bei der Ortsverwaltung über die Mailadresse ov-
gimmeldingen@neustadt.eu bestellt werden können.“

Abschließend wies Oberbürgermeister Weigel darauf hin, dass es auch viele andere Möglichkeiten gibt, sich an der frischen Luft zu bewegen, denn danach sehnen sich die Menschen. Aber man müsse unbedingt einen Hotspot vermeiden.

„Wir haben mit der Allgemeinverfügung ein adäquates Mittel gefunden, um dem Gebot der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen. Freuen wir uns auf nächstes Jahr.“

Hinweis:

Auf der städtischen Homepage werden unter Auslegungshilfe zur Mandelblüte 20.21 häufig gestellte Fragen zum Thema „Allgemeinverfügung“ beantwortet.

Sperrbereich Gimmeldingen

Sperrbereich Gimmeldingen2

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