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Ludwigshafen: Tödliche Schüsse auf Angreifer – Polizist im Visier der Staatsanwaltschaft

Sujetbild: dts nachrichtenagentur [1]

Sujetbild: dts nachrichtenagentur

Ludwigshafen am 4. Mai: Ein 42-Jähriger Obdachloser sticht in der Innenstadt ohne Grund plötzlich auf einen Polizisten ein, der mit einem Kollegen Streife lief.

Der Kollege gibt mit seiner Dienstwaffe drei Warnschüsse ab, der Mann sticht auf den anderen Beamten trotzdem ein, der Polizist wird durch das Messer [2] schwer am Hals, Kopf und am Oberarm verletzt.

Daraufhin feuert der Kollege auf den Angreifer mit sieben Schüssen. Der Angreifer stirbt einen Tag später in einer Klinik an seinen Verletzungen.

Nun hat die Familie des getöteten Mannes einen Anwalt hinzugezogen. Sie will wissen, was genau bei dem Vorfall passiert ist.

Der Polizist, der in Notwehr gehandelt und seinen Kollegen gerettet hatte, muss sich nun wohl auch noch für sein Handeln rechtfertigen, denn die Staatsanwaltschaft Frankenthal prüft derzeit, ob die Reaktion des Beamten mit sieben Schuss Munition „angemessen“ war.

Munition nicht besonders effektiv

Die Polizei des Landes Rheinland-Pfalz hatte 2010 begonnen, ihre waffentragenden Polizeibeamten auf eine Version der Walther P99 umzustellen. Die Munition dieser Waffe ist allerdings nicht sehr wirkungsbreit. Eine sogenannte „Mannstoppwirkung “ stellt sich damit meist nicht schon nach einem Schuss ein.

Unter Mannstoppwirkung im waffentechnischen Sinn ist die Fähigkeit eines Geschosses gemeint, möglichst viel Bewegungsenergie an den Getroffenen abzugeben, also das Geschoss durch Wucht und im Ziel abgegebene Energie dafür sorgt, dass der Getroffene handlungsunfähig wird. (cli)

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