
Foto: Pfalz-Express
Ludwigshafen – In Ludwigshafen haben vier Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren offenbar Feuerwerkskörper untereinander weitergegeben und teilweise verkauft.
Die Polizei wurde am 3. Dezember 2025 von der Adolf-Diesterweg-Schule informiert, nachdem Lehrkräfte leere Böllerverpackungen in einem Spind entdeckt hatten.
Noch an der Schule konnten die Beamten bei einem 12-Jährigen 19 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 (Mittelfeuerwerk) sicherstellen. Bei Hausdurchsuchungen zusammen mit den Eltern entdeckten die Polizisten bei einem 13-Jährigen über 150 Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 (Großfeuerwerk). Diese dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis gekauft, besessen und gezündet werden. Spezialkräfte des Landeskriminalamts transportierten die Feuerwerkskörper ab.
Wie die Kinder an die Feuerwerkskörper gelangt sind, ist derzeit noch unklar. Die Kriminalpolizei Ludwigshafen ermittelt wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Da alle Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind sie rechtlich schuldunfähig.
Die Polizei weist darauf hin, dass der Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 für ungeübte Personen lebensgefährlich ist. Eltern sollten Kinder strikt vom Umgang mit solchen Sprengmitteln abhalten und prüfen, ob Feuerwerkskörper in ihrem Haushalt vorhanden sind. Erlaubt sind für Kinder ab 12 Jahren nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1, die ganzjährig gezündet werden dürfen.
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