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LKW-Unfall: Bahnstrecke Neustadt – Kaiserslautern nur eingeschränkt befahrbar

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Neustadt/KL. Wegen des Aufpralls eines LKW an eine Eisenbahnbrücke (sog. Brückenanfahrschaden) ist die Bahnstrecke zwischen Neustadt und Kaiserslautern nur eingeschränkt nutzbar.

Im Bereich der Unfallstelle ist nur ein eingleisiger Betrieb mit reduzierter Geschwindigkeit möglich. Deshalb ist die Streckenkapazität bis auf Weiteres nicht ausreichend, um alle planmäßig verkehrenden Züge auch fahren zu können.

Es kann deshalb schon mit Betriebsbeginn gegen 4 Uhr zu Ausfällen kommen. Welche Züge fahren können, wird derzeit durch die DB Regio und die DB Netz AG ermittelt.

Vorgesehen ist derzeit, dass ab ca. 7 bzw. 8 Uhr ein verlässliches Betriebsprogramm gefahren werden kann. Es sollen dann – in Richtung Kaiserslautern – die S-Bahnen mit Abfahrt in Neustadt zur Minute 03 und – in Richtung Neustadt/W – die S-Bahnen mit Abfahrt in Kaiserslautern zur Minute 26 verkehren (Jeweils die S 1).

Darüber hinaus sollen auch die Züge des Süwex-Netzes (RE Linie 1) durch den Engpass gefahren werden. Die Kunden werden gebeten, soweit möglich, sich vor Fahrtantritt über die Onlinemedien (www.bahn.de [1] und DB Navigator) über die Fahrmöglichkeiten zu informieren.

Der Unfall ereignete sich am 25. Mai nachmittags ca. 16 Uhr, bis gegen 21 Uhr konnte kein Zug die Stelle passieren. Weil der LKW die Straße blockierte, konnten die Ersatzbusse nicht den direkten Weg zwischen Neustadt/W und Kaiserslautern nehmen, sondern mussten weiträumig über Bad Dürkheim und auch über die Autobahn umgeleitet werden.

Wann der durch den LKW verursachte Schaden behoben werden kann, wird voraussichtlich im Laufe des Tages (Dienstag) entschieden. Deshalb sind keinerlei Aussagen möglich, bis wann die Einschränkungen gelten.

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