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Leserbrief: Urteil im Kandel-Mordfall lässt viele Fragen offen

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Foto: red

„Letztes Jahr hatte der abgelehnte Asylbewerber Abdul D. die 15-jährige Mia V. in einem Drogeriemarkt in Kandel aus niedrigen Beweggründen erstochen. Das Landgericht Landau hat nun das Urteil gesprochen. Abdul D. wurde nur zu 8,5 Jahren Jugendhaft verurteilt.

Warum? Abdul D. kam im Jahr 2016 ohne Pass nach Deutschland. Keiner weiß deshalb, ob er überhaupt Afghane und wie alt er in Wirklichkeit ist. Daher wurde er als vermeintlich Minderjähriger zu Jugendhaft verurteilt. Und was passiert mit Abdul D. nach Verbüßung seiner Haftstrafe? Natürlich kann er nicht abgeschoben werden, weil niemand weiß wohin.

Das ist Deutschland 21. Kriminelle Flüchtlinge wie Abdul D. und islamistische Gefährder wie Sami A. genießen und missbrauchen unsere Gastfreundschaft und wirklich integrierte Asylbewerber mit einem gesuchten Beruf werden einfach bei Nacht und Nebel in ihre Heimatländer abgeschoben. Und wenn dann wie in Kandel und auch in Chemnitz Pegida, AfD, NPD & Co. mit Demos und Krawallen dagegen mobil machen, dann wird von unseren sog. Volksvertretern ein Aufstand der aufrechten, demokratischen Bürger gefordert.

Ganz falsch, Musikkonzerte und Gegendemos allein tragen nicht zur Problemlösung bei. Die GroKo 4.0 muss einfach nur ihre Arbeit und eine gute Politik machen, welche die rechtsextremen Kräfte in unserem Lande nachhaltig schwächen kann und wird. Denn, erst Merkels Flüchtlingspolitik seit dem Jahr 2015 hat den kometenhaften Aufstieg der AfD ermöglicht, die mittlerweile in Umfragen bundesweit sogar bei 16% Zustimmung liegt.

Ein Tipp noch an die Eltern von Mia V. Ich würde an ihrer Stelle Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Schadenersatz verklagen, weil sie Abdul D. ohne Pass ins Land gelassen hat und ihn als abgelehnten Asylbewerber nicht abgeschoben hat. Denn, wäre Abdul D. rechtmäßig abgeschoben worden, dann würde Mia V. heute noch leben.

Roland Klose

Bad Fredeburg

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