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Leserbrief: „Überzogene Wasserkosten: Behördliche Vampire saugen Bürgern das Blut aus“

Foto: red [1]

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„In Deutschland werden Bürger durch Monopolstellung von Kommunen bei Wasserabrechnungen bis aufs Blut ausgesaugt.

Kann Deutschland bei solchen Vorkommnissen die Ministerien und Landesbehörden vorgetragen wurden für sich beanspruchen ein Rechtsstaat zu sein?

So werden z.B. in der Verbandsgemeinde Loreley Ortsteil Dachsenhausen bei einem jährlichen Verbrauch für 71 cbm Wasser 1022,01€, für 43 cbm 805,42€ und für 16 cbm 1107,98€ und andere Beträge ergaunert.

Rechnet man diese Diebstahlsbeträge aus wiederkehrenden Frechheiten um auf den Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 80 cbm/Jahr, so kommen die Wahnsinnssummen von 1151,56€, 1498,45€ und 5538,8€ heraus.

Diese Wahnsinnssummen kann nicht jeder Bürger insbesondere Rentner bezahlen. Sie sind total überzogen.

Deutschland glänzt nach außen mit Institutionen wie Kartellamt, Bürgerbeauftragtem und Petitionsausschuß. Gibt vor ein Rechtsstaat zu sein.

Was nützt das alles, wenn vorgenannte Stellen nicht befugt sind entsprechende Schritte zu unternehmen. Man schmiert außenstehenden Beobachtern die Augen mit Dreck zu.

Der BGH verpflichtet das Kartellamt (Artikel KVR 66/08)  gegen Wasserpreise vorzugehen, wenn diese höher als 1,66€/cbm sind. Das Kartellamt kommt dieser Aufforderung nicht nach. Man gehe nur gegen private nicht aber gegen öffentliche Wasserversorger vor.

Ist das Gleichheit vor dem Gesetz? Ist das ein Rechtsstaat?

Unter diesem Aspekt kann man diese Einrichtungen auch schließen und den Steuerzahler entlasten.

Parteien, Landes-Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag, Landtag, Landtag, Landesregierung-Minister und diverse Ministerien sind alle nicht zuständig nur die Kommunen.

Diese können durch Monopolstellung kontrolllos schalten wie sie wollen und den Bürgern ihre Mißwirtschaft aufdrücken. Ja, man erpresst die Bürger. Man zitiert diese kostenpflichtig vor den Kreisrechtsausschuß, wenn der Widerspruch nicht zurückgenommen wird. Was zweifelsfrei eine Straftat ist.

Innerhalb der Verbandsgemeinde werden durch Gewichtung Grudstücksflächen kleiner und andere größer gerechnet. Doch unabhängig hiervon gehören diese wiederkehrenden Frechheiten gestrichen.

Entgegen den allgemeinen behördlichen Vorschlägen, die Angelegenheit gerichtlich zu bereinigen schlagen wir vor die Streitigkeiten zu reduzieren.

Wir fordern:

1. Wie wäre es getreu dem Länderfinanzausgleich einen Wasserausgleich einzuführen. Jeder hätte dann den gleichen Preis/cbm zu zahlen. Auswüchse wie aufgezeigt wären Vergangenheit. Dies insbesondere dadurch, dass einflussreiche Personen im gleichen Boot wären.

2. Eine Angleichung an den jährlichen Durchschnittspreis in Rheinland-Pfalz von 213€ für 80 cbm.

3. Die Abschaffung der vielen (wiederkehrenden Frechheiten) Extragebühren bei der Wasserrechnung.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Diener

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