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Lebenslange Haft für Hauptangeklagten im Polizistenmord von Kusel

Schweigeminute am 4. Februar für die beiden getöteten Polizisten Yasmin Bux und Alexander Klos.
Foto (Archiv): Polizeipräsidium Rheinpfalz

Kaiserslautern/Kreis Kusel – Im Prozess um den Polizisten-Doppelmord im Landkreis Kusel ist der 39-jährige Hauptangeklagte Andreas S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch auch die besondere Schwere der Schuld fest. Sie folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der zweite Angeklagte wurde wegen Beihilfe zur Wilderei verurteilt. Von einer Strafe sah das Gericht aber ab, auch weil der 33-Jährige im Prozess kooperiert und zur Aufklärung beigetragen hatte.

Die Tötung der Polizeianwärterin Yasmin Bux und des Polizisten Alexander Klos im Landkreis Kusel hatte Ende Januar 2022 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Tat wurde offenbar begangen, um gewerbsmäßige Wilderei zu verdecken [1].

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„Respektieren das Urteil“

„Wir respektieren das Urteil. Yasmin Bux und Alexander Klos fehlen, daran ändert sich nichts. Wir sind in Gedanken bei ihnen und den Hinterbliebenen“, sagte Polizeipräsident Michael Denne.

Der Direktor der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz, Uwe Lederer: „In wenigen Wochen ist es ein Jahr her, dass Yasmin Bux und Alexander Klos in nach wie vor unfassbarer Weise aus dem Leben gerissen wurden. Die schreckliche Tat hat uns tief getroffen. Yasmin und Alexander werden in unser aller Erinnerung bleiben. Wir gedenken der beiden sowie weiterer 45 Kollegen an der am Campus Hahn errichteten Gedenkstätte für im Dienst getötete Kolleginnen und Kollegen.“

Gewerkschaft der Polizei hatte auf lebenslang gehofft

Auch die Gewerkschaft der Polizei dürfte mit diesem Urteil zufrieden sein. Gewerkschaftschefin Sabrina Kunz hatte am Montag mitgeteilt, man hoffe, dass das Gericht der Forderung vOberstaatsanwalt Stefan Orthen  für eine lebenslange Freiheitsstrafe von Andreas S. nachkomme. 

„Andreas S. hat auf kaltblütige Art und Weise unseren Kollegen und unsere Kollegin ermordet. Zwei junge Menschen, die in Ausübung ihres Dienstes ihr junges Leben lassen mussten“, so die Gewerkschafterin.

„Wir alle – insbesondere die Familien, die Freunde und das unmittelbare dienstliche Umfeld – werden die beiden für immer sehr vermissen. Wir werden das, was passiert ist, niemals vergessen. Der Jahrestag des Mordes naht in zwei Monaten. Das wird Wunden wieder aufreißen; ein gerechtes Urteil wird uns dabei helfen, mit den Morden klarzukommen“, verdeutlicht die GdP-Landeschefin.

Dreyer/Ebling: Auch ein Urteil kann den Schmerz nicht nehmen

Mit dem heutigen Urteilsspruch geht ein Prozess zu Ende, der zuvorderst die Angehörigen und Freunde, aber auch die Kolleginnen und Kollegen der getöteten Polizistin und des getöteten Polizisten sehr belastet hat. Ihnen wurde nicht nur ein geliebter Mensch genommen. Die schrecklichen Ereignisse kamen in der Erinnerung immer und immer wieder hoch“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zu dem Urteil.

Innenminister Michael Ebling (SPD): „Es ist gut, dass das Gericht sein Urteil gesprochen hat. Das unermessliche Leid der Angehörigen kann das jedoch nicht lindern. Zwei Menschen fehlen. Ich bin in Gedanken bei den Hinterbliebenen und den Angehörigen unserer Polizeifamilie. Die große Zahl der Beileidsbekundungen hat gezeigt, wie sehr diese so brutale wie sinnlose Tat die Menschen bewegt hat.  

Nach der Tat ging eine Welle großer Betroffenheit und Trauer durch die Polizei Rheinland-Pfalz, das Land und das gesamte Bundesgebiet. Weit über 20.000 Nachrichten erreichten die rheinland-pfälzische Polizei per Post, per Mail oder in den Sozialen Medien.

„Diese enorme Anteilnahme aus der Bevölkerung spendete in dieser schweren Zeit großen Trost. Gleichzeitig ist es aber auch ein Zeichen dafür, dass der weit überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger nicht nur hinter der Polizei steht, sondern in ihrer schwersten Stunde auch an ihrer Seite“, betonten Dreyer und Ebling.

(dts Nachrichtenagentur/red)

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