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Landräte und OB fordern Impf-Sonderregelung für Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste

Viele Senioren oder chronisch Kranke werden zuhause von ambulanten Pflegediensten versorgt.
Symbolbild von Sabine van Erp [1] auf Pixabay [2]

Südpfalz – Per Videokonferenz fand das erste Arbeitstreffen der Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch in diesem Jahr statt.

Die Impfungen für Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste war dabei eines der Themen. Weil nur wenige Pflegekräfte im ambulanten Pflegedienst bisher einen entsprechenden Impftermin erhalten haben, haben sich die Landräte und der OB Anfang der Woche an das Land gewandt. Eine Rückmeldung liegt noch nicht vor.

Unabhängig von der Frage eines geeigneten Impfstoffs, der auch zu Hause verimpft werden kann, sei die Frage nach Impfmöglichkeiten für das Pflegepersonal der ambulanten Pflegedienste brisant. Sie seien nicht minder gefährdet als Mitarbeiter der Krankenhäuser und hätten deswegen keinerlei Verständnis dafür, dass keine zusätzlichen Möglichkeiten für Impftermine eröffnet würden, so Brechtel, Seefeldt und Hirsch. „Für diesen Personenkreis sollte eine Sonderregelung getroffen werden, ähnlich der Impfmöglichkeiten für medizinisches Personal in den Kliniken.“ Die Kreischefs und der Stadtchef haben sich deshalb mit einem Brief an die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) gewandt.

Die Problematik war bereits in mehreren Telefonschaltkonferenzen auch von Seiten der Kommunalen Spitzenverbände thematisiert worden: „Von hunderten Pflegekräften in unserer Region haben nach Rückmeldung der Pflegedienste nur wenige einen entsprechenden Impftermin erhalten können“, merken die Landräte und der OB an und appellieren: „Wir sehen hier einen dringenden Regelungsbedarf für den beidseitigen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste und der hochbetagten Menschen. Ambulante Pflegekräfte werden dringend gebraucht, es ist hohes Versorgungsrisiko, wenn sie krankheits- oder quarantänebedingt ausfallen.“ Denkbar sei beispielsweise die Möglichkeit, in Impfzentren speziell Sonntags-Termine für diese Personengruppe anzubieten.

Auch Sozialstationen fordern Impfprioritäten

Die Ökumenische Sozialstation Landau e.V. und die Ökumenische Sozialstation Landau gGmbH haben sich im Namen der vier Ökumenischen Sozialstationen Landau, Annweiler-Bad Bergzabern, Edenkoben-Herxheim-Offenbach und Rülzheim zum gleichen Thema an die Ministerin gewandt. Sie fordern, die Impfprioritäten der ambulanten Dienste schnellstens mit den Pflegeheimen und Krankenhäusern gleichzusetzen, um den Mitarbeitern der ambulanten Pflegedienste den notwendigen Schutz für die Ausübung ihrer Tätigkeit zu gewährleisten.

Hintergrund
Bei der Impfpriorität wurde den ambulanten Pflegediensten die Möglichkeit eingeräumt, sich impfen zu lassen, jedoch nicht im Verbund. Das bedeutet für diejenigen, die sich nicht sofort am 4. Januar 2021 anmelden konnten, dass sie keinen Termin bekommen haben. Jede Pflegekraft muss sich in Eigenverantwortung um einen Termin kümmern. Alleine in der Sozialstation Landau hatte das zur Folge, dass bisher lediglich 8 von 300 Mitarbeitern einen Impftermin erhalten haben.

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