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Landkreis SÜW rüstet Schulen mit CO2-Ampeln aus

Bild von Gerd Altmann [1] auf Pixabay [2]

SÜW – Insgesamt 400 CO2-Ampeln für die Unterrichtsräume in der Trägerschaft des Landkreises Südliche Weinstraße werden beschafft. Das hat Landrat Dietmar Seefeldt per Eilentscheidung mit Zustimmung des Kreisvorstands beschlossen. Dazu sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von bis zu 76.500 Euro vorgesehen.

„Zu diesen 400 Unterrichtsräumen zählen alle Fachsäle, Unterrichtsräume der Klassen 7 bis 13 sowie alle Unterrichtsräume an den drei Standorten der Berufsbildenden Schule“, erläutert Seefeldt. Damit möchten wir unseren Schülerinnen und Schülern im Landkreis die bestmöglichen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Eindämmung der Pandemie bieten und Ansteckungen beziehungsweise Ausbreitungen so weit wie möglich verhindern“.

Nach der aktuellen Planung werden sich die CO2-Ampeln wie folgt auf die einzelnen Schulen verteilen: Altenbergschule Bad Bergzabern (7), Realschule plus und Förderschule Annweiler (34), Realschule plus Bad Bergzabern (49), Realschule plus Edenkoben, Standort Weinstraße (12), Realschule plus Edenkoben, Standort Luitpoldstraße (26), Schulzentrum Herxheim (73), Realschule plus Maikammer-Hambach (24), Gymnasium Bad Bergzabern (47), Gymnasium Edenkoben (41), Berufsbildende Schule SÜW, Standorte Bad Bergzabern, Annweiler und Edenkoben (87).

Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, über ein neues Förderprogramm 12 Millionen Euro für mobile Luftreiniger, Fensterinstandsetzung und CO2-Ampeln zur Verfügung zu stellen. Die Förderquote beträgt maximal 50 Prozent – bis die Fördersumme verbraucht ist. Ob dem Landkreis Südliche Weinstraße eine Förderung dieser CO2-Ampeln nach Beantragung, gewährt wird, steht derzeit noch nicht fest.

Bezuschusst über das entsprechende Förderprogramm des Bundes für die Klassensäle der 5. und 6. Klassen, werden zudem stationäre Lüftungsgeräte eingekauft und in die betreffenden Schulgebäude eingebaut. Derzeit wird – aus Gewichtsgründen – bezüglich einiger Schulgebäude noch geklärt, ob die Aufstellung derartiger Lüftungsgeräte aus statischen Gründen möglich ist. (kv/red)

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