Kreis Germersheim- Für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden im Landkreis Germersheim Wahlhelfer für die Auszählung der Briefwahl gesucht. Die Stimmen der Briefwähler werden in den jeweiligen Verbandsgemeinden ausgewertet.
Landrat Martin Brandl ruft die Menschen im Landkreis zur Beteiligung auf: „Da mit einem sehr hohen Briefwähleranteil zu rechnen ist, ist die Kreisverwaltung auf eine Vielzahl von Helferinnen und Helfern bei der Besetzung der Wahlvorstände angewiesen. Ich bitte deshalb eindringlich um Ihre Solidarität, Einsatzbereitschaft und Unterstützung, damit wir gemeinsam diesen Kraftakt bewältigen: Bitte stellen Sie sich für dieses Wahlehrenamt zur Verfügung und erweisen Sie damit unserer Demokratie einen wichtigen Dienst.“
Voraussetzungen für das Wahlehrenamt
Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Personen, die gesetzlich vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, können nicht eingesetzt werden.
Interessierte können sich direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim melden, vorzugsweise per E-Mail an wahlen@kreis-germersheim.de.
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