
Symbolfoto: Unsplash/ Brooke Cagle
Bad Dürkheim/Neustadt – Die wegen der Vogelgrippe angeordnete Aufstallpflicht für Geflügel im Landkreis Bad Dürkheim und in der Stadt Neustadt wird nicht verlängert.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Veterinäramts läuft am heutigen Donnerstag, 15. Januar 2026, aus. Ab Freitag dürfen Geflügelhalter ihre Tiere damit wieder im Freien halten.
Die Maßnahme war seit dem 27. November 2025 in Kraft und war im Dezember bis Mitte Januar 2026 verlängert worden. Hintergrund waren bestätigte Fälle der hochpathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln. Betroffen von der Aufstallpflicht waren unter anderem Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Tauben sowie weitere Geflügelarten.
Nach Angaben des zuständigen Veterinäramts werden tot aufgefundene Wildvögel weiterhin untersucht. In den vergangenen Wochen seien die Untersuchungsergebnisse jedoch durchweg negativ gewesen. Aufgrund dieser Entwicklung wurde entschieden, die Aufstallpflicht aufzuheben.
Das Veterinäramt weist zugleich darauf hin, dass bei neuen bestätigten Fällen der Vogelgrippe eine erneute Bewertung der Lage erfolgen und weitere Maßnahmen notwendig werden könnten.
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