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Landgericht Berlin untersagt Correctiv drei wesentliche Äußerungen zur Potsdam-Recherche

Quelle: Pfalz-Express

Berlin– Das Landgericht Berlin hat der Rechercheplattform Correctiv in einem Zivilverfahren drei konkrete Äußerungen zu dem sogenannten „Potsdamer Treffen“ vom November 2023 untersagt.

Das Urteil wurde am 17. März 2026 verkündet (Az. 27 O 379/25). Geklagt hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy, die selbst an dem Treffen teilgenommen hatte.

Das Gericht gab der Klage statt und verbot Correctiv unter anderem die Behauptung, bei dem Treffen in Potsdam sei es um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen.

Weiter untersagt ist eine Passage, die von einer „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ spricht. Als dritte untersagte Äußerung stuften die Richter eine Aussage des Correctiv-Informanten Erik Ahrens ein. Das Gericht wertete die beanstandeten Passagen als überprüfbare Tatsachenbehauptungen und nicht als geschützte Meinungsäußerungen.

Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor; verkündet wurde lediglich der Tenor. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Correctiv kündigte umgehend an, Berufung einzulegen. Chefredakteur Justus von Daniels erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Wir sind sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg.“

Der unbestrittene Faktenkern der Recherche sei nicht angegriffen worden, lediglich einzelne journalistische Wertungen. Hintergrund ist der Correctiv-Bericht „Geheimplan gegen Deutschland“ vom Januar 2024. Darin wurde über ein Treffen in einer Potsdamer Villa berichtet, an dem unter anderem Rechtsextreme, AfD-,CDU-Politiker und Unternehmer teilgenommen hatten.

Im Zentrum stand ein Vortrag des österreichischen Aktivisten Martin Sellner zum Konzept der „Remigration“, das Correctiv als Plan zur massenhaften Ausweisung – auch von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund – darstellte.

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