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Landesimpfzentrum Neustadt: Neuregelung bei Zweitimpfungen mit AstraZeneca

Foto: dts Nachrichtenagentur

Neustadt. Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei der Erstimpfung AstraZeneca erhalten haben und auch bei ihrer Zweitimpfung weiterhin AstraZeneca erhalten möchten, müssen künftig ein hausärztliches Attest vorweisen.

Das teilt das rheinland-pfälzische Landesministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) mit.

Aus dem Attest muss hervorgehen, dass eine individuelle Risikoabwägung
seitens des Hausarztes stattfand und keine medizinischen Gründe gegen eine Zweitimpfung mit AstraZeneca vorliegen.

Sofern kein Attest vorliegt, erhalten diese Personen bei Ihrer Zweitimpfung im Landesimpfzentrum einen mRNA-Impfstoff der Hersteller Biontech oder Moderna.

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