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Landauer Ostpark soll sicherer werden: Alkoholverbot im Familienbereich

Familienbereich am Schwanenweiher. Foto: Pfalz-Express/Ahme [1]

Familienbereich am Schwanenweiher.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau. Alkoholkonsum, Pöbeleien, Drogen: Das unsichere Gefühl der Bevölkerung, durch den Ostpark zu gehen und mögliche Lösungen dafür war Thema eines Pressegesprächs, zu dem Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron und Thomas Scholly vom Ordnungsamt einluden.

Etliche Vorkommnisse in letzter Zeit im Ostpark am Schwanenweiher, die auch in der Öffentlichkeit diskutiert wurden, haben dazu geführt, dass sich viele Parkbesucher unsicher fühlten. So unsicher, dass das Wort „No-Go-Area“ in Zusammenhang mit dem Ostpark die Runde machte.

„Wir möchten den Ostpark den Bürgern zurückgeben und wollen nicht, dass sie sich nicht mehr in den Park trauen“, so OB Hirsch. Aus diesem Grund musste die Stadt jetzt handeln.

Nach Einschätzung der städtischen Ordnungskräfte und der Polizei sind die Misstände zu einem erheblichen Teil im Alkohol-und Drogenkonsum begründet. Es bilden sich Grüppchen rund um den Schwanenweiher, die sich aggressiv verhalten.

Eine Videoüberwachung, was sich Viele wünschen, kann nicht erfolgen, da der Ostpark von der Polizei nicht als sogenannter „Kriminalitätsschwerpunkt“ definiert ist. Auch ein Alkoholverbot ist nicht so einfach umzusetzen.

Laut städtischer Gefahrenabwehrverordnung und dem Polizei-und Ordnungsbehördengesetz kann erst bei Alkoholkonsum eingeschritten werden, wenn Personen aufgrund von Trunkenheit die öffentliche Ordnung stören oder Straftaten begehen. „Alkohol trinken ist in Deutschland nicht verboten“, so Hirsch. Nach Auffassung der Gerichte ist das Alkoholtrinken eine „grundsetzlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit“ und stellt keine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Man habe seitens der Verwaltung zusammen mit der Polizei überlegt, wie man ein Alkoholverbot am Schwanenweiher rechtssicher umsetzen kann, so Hirsch und Ingenthron. Ziel: Die „Aufenthaltsqualität“ am Schwanenweiher für die Besucher zu verbessern.

In der Grün-, Spiel- und Sportanlagensatzung wurde man fündig. Die sieht vor, in den Grünanlagen Familienbereiche einzuführen, in denen ein generelles Alkoholverbot gilt. Dies gilt so auch schon für Spielplätze.

Da der Schwanenweiher früher immer ein beliebtes Ziel für Familien war, soll der Rundweg um den Schwanenweiher wie auch die Grünanlage am Heinrich-Heine-Platz zum Familienbereich umgewidmet werden – Alkohol trinken ist hier untersagt.

Zusätzlich sollen verstärkt Kontrollen durch den Vollzugsdienst erfolgen. Dafür sind zwei neue Stellen vorgesehen, außerdem soll sich ein Streetworker im Stadtgebiet bewegen, die Beleuchtungssituation verbessert und die Gehölze im Ostpark zurückgeschnitten werden, damit besser kontrolliert werden kann.

Ein generelles Alkoholverbot, zum Beispiel in der Ostbahnstraße, kann aufgrund der Gesetzeslage nicht ausgesprochen werden. Deswegen gilt das Alkoholverbot auch nur im definierten Familienbereich, der durch Schilder ausgewiesen wird. Sollte das Verbot dort umgangen werden, wird der Alkohol eingezogen, es gibt einen Platzverweis sowie eine Verwarnung.

„Eine komplette Verdrängung der Trinkerszene aus der Stadt Landau wird nicht gelingen. Das sehen wir ganz realistisch“, so Bürgermeister Dr. Ingenthron. „Stadtspitze und Stadtverwaltung versprechen sich aber viel von den lenkenden Maßnahmen, die wir jetzt im Ostpark durchsetzen wollen.“

Das Alkoholverbot wird nur für die ausgewiesenen Familienbereiche gelten, aber nicht für den Bereich zur Rheinstraße und Mahlastraße hin.

Das Vorgehen ist mit der ADD abgestimmt und muss noch vom Hauptausschuss (21. Februar) und Stadtrat (7. März) abgesegnet werden. (desa)

Foto: stadt-landau [2]

Foto: stadt-landau

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