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Landauer Leerstandsinitiative fordert konsequente Anwendung der Zweckentfremdungsverbotssatzung

Leerstand
Archivfoto: Pfalz-Express

Landau. Die Landauer Leerstandsinitiative e. V. appelliert an die Stadtverwaltung, die bestehende Zweckentfremdungsverbotssatzung konsequent umzusetzen.

Hintergrund ist die Mitteilung, dass bisher trotz nachweislich vorhandenen Leerstands keine Bußgelder verhängt wurden – obwohl mehrere hundert Menschen auf der städtischen Warteliste für bezahlbaren Wohnraum stehen.

„Jede durch die Reaktivierung von Leerstand verhinderte Neubaufläche spart Ressourcen, reduziert Flächenversiegelung und mindert volkswirtschaftliche sowie klimaschädliche Folgen“, erklärt Catherine Schons von der Landauer Leerstandsinitiative.

„Gleichzeitig werden sozialer Zusammenhalt, lebendige Innenstädte und der Erhalt historischer Bausubstanz gefördert.“Dorothee Erbslöh, ebenfalls Mitglied der Initiative, betont: „Wohnraum über längere Zeit leer stehen zu lassen, ist unverantwortlich. Den Eigentümern stehen umfangreiche Beratungsangebote zur Verfügung.“

Zu den Ansprechpartnern gehören das städtische Bauamt, das Seniorenbüro, die Caritas, die Landesberatungsstelle „Neues Wohnen“ sowie die Leerstandsinitiative selbst. Diese Institutionen unterstützen dabei, Leerstände wieder in bewohnbar zu machen und gleichzeitig laufende Kosten der Eigentümer zu decken.

Die Initiative verweist abschließend auf Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen.“ Sie fordert die Stadtverwaltung daher auf, bei Verstößen gegen die Zweckentfremdungsverbotssatzung konsequent zu handeln und gegebenenfalls Bußgelder zu verhängen..

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