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„Landauer Erklärung zur Windkraft im Pfälzerwald“: Verwaltungsspitzen einigen sich auf einen gemeinsamen Weg

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Sie sind nicht damit einverstanden: Demo gegen Windräder auf dem Taubensuhl.
Foto: Pfalz-Express/Licht

Landau. Am 25. November 2014 gab es auf Einladung von Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer ein Treffen der Verwaltungsspitzen der Verbandsgemeinden Annweiler, Hauenstein und Landau-Land, des Landkreises Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau unter Beteiligung der projektierenden Energieversorger und Vertreter des Landes.

Gemeinsam haben die Verwaltungsspitzen die „Landauer Erklärung zur Windkraft im Pfälzerwald“ abgestimmt, die Grundlage für die weiteren Schritte zur gemeinsamen Ausweisung von Windkraftstandorten im Pfälzerwald ist.

Zusammengefasst:

Die Erklärung nimmt die Kommunen in die Verantwortung. Sie sind für die Umsetzung zuständig.
Mit im Boot sind die VG Annweiler, Hauenstein, Landau-Land, Landkreis Südliche Weinstraße und Stadt Landau.

Die bebaubaren, klar definierten Flächen dürfen nicht mehr als 2 Prozent der Waldfläche umfassen.
Bei der Entscheidung dazu soll die Bevölkerung mit einbezogen werden; der Unesco-Status des Biosphären-Reservats muss erhalten bleiben durch eine „raum-und umweltfreundliche Konzentration“ der Anlagen.

Grundlagen für Standortentscheidungen sind Landschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, technische Eignung, Betrachtung der Windverhältnisse sowie die Erschließungssituation.

Gemarkungsgrenzen spielen keine Rolle. Einnahmen werden solidarisch auf Basis von Solidarpakten in den Kommunen verteilt. Sollten die Anlagen „entbehrlich erscheinen“, können sie rückgebaut werden.

LANDAUER ERKLÄRUNG ZUR WINDKRAFT IM PFÄLZERWALD (im Original)

Präambel

Die landesgesetzlichen und landesplanerischen Vorgaben für eine Energiewende weg
von Atomkraft hin zu Erneuerbaren Energien sehen vor, dass 2 Prozent der Landesfläche für
Windkraftanlagen verfügbar sein müssen und diese auch in Waldstandorten ermöglicht
werden sollten.

Die Kommunalpolitik steht vor der Aufgabe, die Planung und Steuerung der Anlagen
bzw. der Standorte verträglich zu gestalten. Dafür ist eine kluge, faire interkommunale
Zusammenarbeit geboten.

Die gemeinsame Nutzung der Windenergie soll in wenigen konzentrierten und
teilweise vorbelasteten Flächen (Konversionsstandorte, 110KV-Trasse, B10, B48)
stattfinden und nicht mehr als 2 Prozent der Gesamtfläche des Pfälzerwaldes einnehmen. Im
Dialog miteinander und mit dem MAB-Komitee (Man and the Biosphere-Programm der
UNESCO) soll zeitnah eine begrenzte Anzahl von Standorten für Anlagen entwickelt
werden.

Die Verbandsgemeinden Annweiler, Hauenstein und Landau-Land, der Landkreis
Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau in der Pfalz sehen sich in der Verpflichtung,
Windkraft im Pfälzerwald zuzulassen und leisten damit ihren Beitrag zur dezentralen
Energieversorgung aus regenerativen Energieträgern.

Voraussetzungen

· Einbeziehung der Bevölkerung

Die Windkraft soll mit den Bürgern entwickelt werden. Die Bevölkerung ist daher bei
den Standortentscheidungen zu beteiligen.

· Beibehaltung des UNESCO-Status

Wir wollen beispielhaft demonstrieren, dass der Mensch durch Nutzung moderner
Umwelttechnik im Einklang mit der Natur leben kann. Der UNESCO-Status des deutschfranzösischen
Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen bleibt durch die Errichtung
von Windkraftanlagen aufrecht erhalten.

· Räumlich konzentriert an fachlich geeigneten Standorten

Es ist eine raum- und naturverträgliche Konzentration der Windkraftanlagen im
Pfälzerwald vorgesehen.

Grundlagen für die konkreten Standortentscheidungen sind die landschaftsräumliche,
naturschutzrechtliche, forstwirtschaftliche und technische Eignung, die Windhöffigkeit
sowie die Erschließungssituation. Gemarkungsgrenzen spielen keine Rolle.

· Solidarische Gewinn- und Lastenverteilung in der Region

Einnahmen aus Verpachtung von Grund und Boden oder Ertrag werden auf Basis von
Solidarpakten zwischen den Verbandsgemeinden und der Stadt Landau in der Pfalz
verteilt. Damit wird ausgeschlossen, dass wirtschaftliche Interessen Einzelner eine
bestmögliche Standortentscheidung für die Region verhindern.

· Rückbauverpflichtung
Sollten die Windenergieanlagen für die (regionale) Energieversorgung entbehrlich sein,
werden diese zurückgebaut und die Flächen werden wieder aufgeforstet.

Wir erwarten, dass das Land diesen Prozess positiv begleitet. (red/desa)

Am 27. November hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Lerch eine Stellungnahme dazu abgegeben. http://www.pfalz-express.de/landauer-cdu-stadtrat-windkraft-im-pfalzer-wald-braucht-die-beteiligung-der-bevolkerung/ [2]                Lesen Sie dazu auch:

http://www.pfalz-express.de/ministerin-lemke-antwortet-oberburgermeister-und-landratin-windrader-im-pfalzerwald-gefahrden-nicht-automatisch-den-biospharenstatus/ [3]  sowie

http://www.pfalz-express.de/spd-stadtratsfraktion-landauer-erklarung-wichtiger-beitrag-fur-den-diskussionsprozess-um-die-nutzung-der-windenergie/ [4]

 

 

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