
Symbolbild: Pixabay/PublicDomain/Pictures
Landau – Das Landgericht Landau in der Pfalz hat im sogenannten „Raserprozess“ ein Urteil gesprochen.
Angeklagt war ein mittlerweile 25 Jahre alter Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, der im Alter von 19 Jahren bei starkem Regen und Aquaplaning mit weit überhöhter Geschwindigkeit ein Auto fuhr, dabei rücksichtslos überholte und gegen einen Baum prallte. Zwei seiner Mitfahrer kamen bei dem Unfall auf der B44 zwischen Lampertheim (Hessen) und Mannheim‑Sandhofen ums Leben, zwei weitere wurden schwer verletzt. Einer der Verletzten (einer Bruder eines der Toten) ist seitdem ein Pflegefall. Der Fahrer selbst wurde nur leicht verletzt.
Die 4. Strafkammer verurteilte den Angeklagten nun zu einer Jugendstrafe von drei Jahren. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. Das Gericht stellte fest, dass er sowohl der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig ist als auch an einem illegalen Straßenrennen beteiligt war.
Erstes Urteil: Vier Jahre
Bereits im Dezember 2023 hatte das Landgericht Landau de (nach Videoauswertungen offenbar notorischen)bRaser zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil im Dezember 2024 jedoch auf, weil demnach die Landauer Richter nicht klar genug zwischen grober Fahrlässigkeit und dem sogenannten bedingten Vorsatz unterschieden hatten.
In der jetzt ergangenen Entscheidung hält das Gericht fest: Beim Unfall mit den beiden getöteten Mitfahrern handelte der Angeklagte extrem unvorsichtig, er unterschätzte die Gefahr und nahm das Risiko nicht ernst. Das entspricht grober Fahrlässigkeit. Beim riskanten „Alleinrennen“ wollte er bewusst die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen und nahm dabei das Risiko eines Unfalls in Kauf, was als bedingter Vorsatz gewertet wird.
Auf die lange Dauer des Verfahrens werden bereits fünf Monate Freiheitsstrafe angerechnet, zusätzlich weitere 50 Tage aus einem früheren Strafbefehl. Also muss 25-Jährige noch ungefähr 2 Jahre und 5 Monate in Haft verbüßen, sofern keine weiteren Strafmilderungen, Bewährungsoptionen oder sonstige Anrechnungen greifen. (cli)
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