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Landau: Staatsanwaltschaft erhebt neue Klage gegen Fassadenplakatierer

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Der Fassadenplakatierer hat wieder zugeschlagen.
Archivfoto: Pfalz-Express/Ahme

Landau. Er kann es immer noch nicht lassen: Überall in der Innenstadt sind wieder Verkehrs-und Hinweisschilder überklebt. Der Fassadenplakatierer, der sein Unwesen in Landau treibt und dafür auch verurteilt wurde, ist offensichtlich unbelehrbar und hat jetzt wieder zugeschlagen.

Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen den inzwischen 55-jährigen Mann aus Landau, der am 23. März 2018 vom Landgericht Landau zu einer Freiheitsstrafe wegen vergleichbarer Delikte verurteilt wurde, eine neue Anklage zum Amtsgericht Landau wegen fünf Fällen der „gemeinschädlichen Sachbeschädigung“ erhoben.

Dem Mann wird in der Anklage vorgeworfen, in der Zeit vom 27. März 2018 bis 24. Juli 2018 in fünf Fällen insgesamt sechs Verkehrsschilder, fünf Tourismusschilder der Stadtverwaltung Landau und eine private Werbeanlage im Stadtgebiet von Landau durch das Aufkleben von selbst gefertigten Plakaten beschädigt zu haben.

„Landau Klein-Auschwitz“

Auf den Plakaten stehen Sprüche wie „Landau/Klingenm. Klein-Auschwitz der Pfalz“, „Pfalz Tintenknechte Demokratie“ oder „warum wurden die Arbeitsämter ausgetauscht“. Die Beschimpfungen verweisen auf eine Internetseite mit Namen „Behördenmoron“

Die Plakate waren so angebracht, dass ihre Informationsfunktion und bei den Verkehrsschildern die Warnfunktion erheblich beeinträchtigt wurde. Es soll jeweils ein fest haftender Kleber verwendet worden sein, wodurch sich die Plakate nicht oder nur mit erheblichem Aufwand rückstandsfrei entfernen ließen. Sachschaden: über 5.000 Euro.

„Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage wie das Landgericht im März dieses Jahres davon aus, dass der Angeschuldigte bei der Begehung der Taten aufgrund einer psychischen Erkrankung zwar vermindert schuldfähig, nicht jedoch schuldunfähig gewesen ist. Das Amtsgericht hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden“, so die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig.

Hintergrundinformation:

Der Mann wurde am 23. März 2018 vom Landgericht Landau wegen 14 Fällen der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und weiterer 14 Fälle der Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Er hat gegen dieses Urteil Revision eingelegt, über die aber noch nicht entschieden ist. Die Haftstrafe hatte er bislang aber noch nicht angetreten, weil das Urteil wegen Überlastung des Gerichts noch nicht schriftlich zugestellt wurde. (red)

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Foto: Pfalz-Express

 

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Archivfoto: Stadt Landau

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