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Landau: Mutmaßlich mit Messer auf Bekannten eingestochen und Raubüberfall begangen – Anklage erhoben

Landgericht Landau.
Foto: Pfalz-Express

Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage gegen einen 38-jährigen Mann erhoben, der am frühen Morgen des 11. Januar 2022 mit einem Messer auf einen 39-Jährigen eingestochen haben soll, um ihn zu töten.

Vorgeworfen wird dem Mann Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Der 38-Jährige soll in die Wohnung seines 39-jährigen Bekannten eingedrungen sein und ihn mit dem Messer verletzt [1] haben – mit einem Stich in den Bauch und einem Stich in den Rücken. Das Opfer blutete, die Stichverletzungen waren jedoch nicht lebensgefährlich. Der Angegriffene wehrte sich und konnte dem Angreifer das Messer aus der Hand schlagen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte* der fälschlichen Annahme war, der 39-Jährige habe einen sexuellen Übergriff auf eine gemeinsame Freundin verübt.

Auch Raubüberfall begangen? 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten in der Anklage zudem vor, am 10. Januar 2022 einen schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben. Er soll an diesem Tag in die Wohnung eines 45-jährigen Bekannten eingedrungen sein und diesen mit einer Steckdosenleiste niedergeschlagen haben, um Bargeld und Wertsachen zu stehlen. Der Überfallene wurde leicht verletzt. Der Angeschuldigte nahm ihm einen kleinen Bargeldbetrag und elektronische Geräte ab und verließ die Wohnung. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Landau – Schwurgericht – hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

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*Definition „Angeschuldigter“:  Beschuldigter [2] in einem Strafverfahren [3], gegen den öffentliche Klage [4] erhoben, das Hauptverfahren [5] aber noch nicht eröffnet ist.

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