Landau: Achtung, Diskriminierungsgefahr: Corona-Schutzmaßnahmen können Barrieren für Menschen mit Behinderung mit sich bringen

6. Juni 2020 | Kategorie: Landau, Regional

Rollstuhlgruppe
Symbolbild: Pfalz-Express/Ahme

Landau. Nach wie vor gilt in Rheinland-Pfalz als Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Maskenpflicht: Beim Einkaufen, in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen müssen Mund und Nase bedeckt werden.

Doch es gibt auch Menschen, die ohne Maske unterwegs sein dürfen, wenn es ihnen wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Doch das scheint nicht überall bekannt zu sein.

Wie die Landesantidiskriminierungstelle und der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Matthias Rösch, mitteilten, haben sich die Diskriminierungsbeschwerden von Menschen mit Behinderung in den vergangenen Wochen gehäuft. Aus Unwissenheit oder Sorge vor einem Bußgeld sei ihnen das Betreten von Geschäften untersagt worden, weil sie keine Maske getragen oder den Mindestabstand nicht eingehalten hätten.

Landaus Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron und der städtische Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Maik Leidner, weisen in diesem Zusammenhang auf ein Merkblatt des Landes hin, das Ladeninhaber zu diesem Thema informieren soll, und rufen die Landauer dazu auf, sich in der Krise solidarisch und hilfsbereit zu zeigen.

„Maske tragen und Mindestabstand einhalten – so heißt aktuell immer noch die Devise, damit sich das Corona-Virus nicht weiter ausbreitet. Aber nicht alle Menschen in unserer Stadt können diese Gebote umsetzen“, sagt Ingenthron. So seien zum Beispiel Menschen mit Hörbehinderungen durch eine Maske in der Kommunikation eingeschränkt und für blinde oder sehbehinderte Menschen könne die Einhaltung des Mindestabstands ein Problem sein.

„Niemand soll in unserer Stadt deshalb ausgeschlossen oder beschimpft werden. Wir appellieren an das Verständnis und die Rücksichtnahme der Landauer“, ergänzt Leidner. „Allen Ladenbesitzern, Geschäftsführern und allen Mitarbeitenden legen wir das Merkblatt des Landes ans Herz. Es ist eine gute Hilfestellung, die aufzeigt, welche Ausnahmen von den Maßnahmen und Pflichten bei der Eindämmung der Corona-Pandemie möglich sind.“

Das Informationsblatt der Landesantidiskriminierungsstelle und des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung ist auch auf der Internetseite der Stadt Landau auf www.landau.de/menschenmitbehinderung bei „Aktuelle Informationen“ zu finden.

Bei Fragen können sich Bürger an Maik Leidner (0 63 41/ 13 50 14/maik.leidner@landau.de) wenden.

 

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