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Land RLP zu Hygieneauflagen für Arbeitnehmer im Einzelhandel und Gastronomie

Die Landesregierung erlaubt das Visiertragen in der Gastronomie.
Symbolfoto (Teilausschnitt): Rolf H. Epple

RLP. In einem Gespräch zwischen der rheinland-pfälzischen Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und dem Vorsitzenden des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, Dietmar Muscheid, wurden am 8. Juni die Erfahrungen von Arbeitnehmern insbesondere im Einzelhandel und Gastronomie beleuchtet.

Auch über das Tragen von Visieren wurde gesprochen.

Aus dem Einzelhandel und der Gastronomie sei laut Muscheid zu hören, dass sich die nahezu vollständige Mehrheit der Kunden an die Maskenpflicht in Geschäften und insbesondere auch an die einzuhaltenden Abstandsregeln und Hygienestandards halte.

Damit werde das Übertragungsrisiko zwischen Kunden und Personal reduziert. Auch auf Seiten des Personals würden zumeist Mund-Nasen-Bedeckungen getragen, was von vielen Beschäftigten nach mehreren Stunden als sehr belastend empfunden werde.

Visiere würden insbesondere dann eingesetzt, wenn für die Beschäftigten aufgrund der Arbeitsbedingungen das dauerhafte Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht zumutbar sei und die Abstandsregeln gewahrt bleiben.

Vor dem Hintergrund der geschilderten Erfahrungen aus der Praxis und als Ergebnis des gemeinsamen Gesprächs stellt das Gesundheitsministerium klar, dass das Tragen von Visieren bei Verkäufern und in der Gastronomie unter diesen Voraussetzungen (Abstandsregeln) möglich sei.

Prof. Bodo Plachter, Virologe der Universitätsmedizin, unterstützt das Ansinnen des Gesundheitsministeriums: „Mund-Nasen-Bedeckungen schützen andere zwar klar effektiver als Visiere. Bei bestimmten Arbeitsbedingungen, wie dem Einräumen von Regalen im Supermarkt oder dem Service in der Gastronomie, ist ein dauerhaftes Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht immer zumutbar.“

 

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