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Land bei Grundsteuererklärungen säumiger als Bürgerschaft

Joachim Streit, hier bei einem Besuch in Rodalben (Südwestpfalz)
Foto: W. G. Stähle (Februar 2021)

Mainz. Das Land Rheinland-Pfalz habe bislang für lediglich 40 Prozent ihrer Einheiten eine Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuer abgegeben (Stand 6. Februar), macht die Fraktion der Freien Wähler (FW) im Landtag Rheinland-Pfalz heute bekannt.

Nun wollen die seit der letzten Wahl im Landtag vertretenen Parlamentarier von der Landesregierung wissen, „wieso sie ihrer Vorbildfunktion beim Einreichen der Grundsteuererklärungen nicht gerecht wurde“. Deshalb hätten sie einen Berichtsantrag für die nächste Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses eingereicht. Außerdem wollen die FW wissen, „wie die Landesregierung gedenkt, die noch ausstehenden Grundsteuererklärungen zeitnah nachzureichen“. Stichtag für eine fristgerechte Abgabe war der 31. Januar 2023.

„Nach aktuellen Angaben verfügt das Land Rheinland-Pfalz über 7.187 wirtschaftliche Einheiten, für die eine Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuer abzugeben ist“, schildern die FW. Bis zum 6. Februar seien jedoch erst für 1.418 davon entsprechende Erklärungen abgegeben worden. Selbst unter Berücksichtigung der Aussage des Finanzministeriums, dass 47,5 Prozent dieses Grundbesitzes steuerbefreit sein sollen, seien das lediglich 40 Prozent.

„75 Prozent der Bürger und Privatunternehmen in Rheinland-Pfalz haben ihre Grundsteuererklärung fristgerecht eingereicht. Das Land selbst hingegen ist von dieser Quote meilenweit entfernt“, kommentiert Dr. Joachim Streit, Vorsitzender der FW-Landtagsfraktion. Die seitens des Finanzministeriums geäußerten Erklärungsversuche für dieses Versäumnis seien nicht mehr als Ausreden.

„Mich erinnert dieser Vorgang an die kaum vorhandenen Photovoltaik-Anlagen auf landeseigenen Immobilien“, fügt Joachim Streit an. „Die Ampelkoalition erwartet von Bürgern, sich an Maßstäbe und Zielvorgaben zu halten, die sie selbst permanent reißt.“

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