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Kuwait Airways lässt Israeli nicht mitfliegen: Auswärtiges Amt will mit Kuwait reden

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur [1]

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Das Auswärtige Amt will mit Kuwait die Nichtbeförderung eines israelischen Staatsbürgers durch die Fluggesellschaft Kuwait Airways erörtern.

Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage eines israelischen Staatsbürgers wegen Diskriminierung zurückgewiesen. Er hatte sich an das Gericht gewandt, weil die Fluggesellschaft Kuwait Airways sein über das Internet gebuchtes Ticket für einen Flug von Frankfurt nach Bangkok stornierte, nachdem sie erfahren hatte, dass der Kunde Israeli ist.

Die Fluggesellschaft verwies auf kuwaitische Gesetze, die einen Vertragsabschluss mit israelischen Staatsbürgern verbieten. Das Angebot einer Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft bei voller Kostenübernahme lehnte der Mann ab und wandte sich wegen Diskriminierung an das Landgericht.

„Wir haben den Botschafter in Kuwait inzwischen gebeten, diese Frage mit den zuständigen kuwaitischen Stellen aufzunehmen“, sagte Staatsminister Michael Roth (SPD).

Das Verbot der Fluggesellschaft gehe auf ein seit 1964 bestehendes kuwaitisches Gesetz zurück. „Dennoch ist mir unverständlich, wenn im heutigen Deutschland ein Passagier allein aufgrund seiner Nationalität ein Flugzeug nicht besteigen kann.“

(dts Nachrichtenagentur/red)

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